Fahrbahneinengung Kehrgasse
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159 zuletzt geändert durch BGBI. I Nr, 68/2017, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg, cit. STVO anlässlich van Arbeiten in der Kehrgasse an maximal 2 Tagen in der Zeit vom 25.06.2018 bis 20.07.2018 folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
"Sperre für den Arbeitsbereich mit Fahrbahneinengung"
lt. beiliegendem Plan
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.