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Bekanntmachung - Zustellung eines Schriftstückes, Stefan Rossegger

Für

Stefan Rossegger

zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, - Einsiedelei, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.

Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.

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Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - Rodung, Luef Manfred, 8792 St. Peter Freienstein, Edlingstraße 17, OG Trofaiach, KG Laintal, Grst. 1669, Wildgatter

Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:

Rodung, Luef Manfred, 8792 St. Peter Freienstein, Edlingstraße 17, OG Trofaiach, KG Laintal, Gst. 1669, Wildgatter

Ort: Laintal, alte Volksschule

Datum: 22.07.2026

Zeit: 13:30 Uhr

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Kundmachung einer Bauverhandlung - Lebenshilfe Trofaiach, STO 8793 Trofaiach, Hauptstraße 26, Umbau, Nutzungsänderung, Heizungstausch, Stmk. BauG 1995

Kundmachung einer Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 10.04.2026 hat der Verein Lebenshilfe Trofaiach, vertreten durch Frau Dipl.-Ing. Verena Sturm, bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der Baubewilligung für die Vorhaben

a. Umbau der Küche und damit einhergehende Nutzungsänderung zum Zwecke der Optimierung des Küchenbetriebs, Einbau einer doppelflügeligen elektrischen Schiebetür an der Nordseite sowie die Sanierung der bestehenden Küche, Einbau eines neuen Fensters in der Küche, Fenstertausch einzelner Elemente sowie geringfügige Anpassungen der Außenanlage im Bereich der neuen elektrischen Schiebetür (§ 19 Z 1 und Z 2 Stmk. BauG)

b. Austausch der Gasheizung gegen eine Pelletheizung samt Pelletlagerraum (§ 19 Z 8 iVm § 20 Z 2 lit. h Stmk. BauG)

in 8793 Trofaiach, Hauptstraße 26, Grundstück Nr.: 364/1, KG 60362 Trofaiach, angesucht.

Aus diesem Grund findet am 04.08.2026, beginnend um 9:00 Uhr eine amtliche Erhebung und mündliche Verhandlung vor Ort in 8793 Trofaiach, Hauptstraße 26 statt.

Treffpunkt: 8793 Trofaiach, Hauptstraße 26

Verhandlungsleiterin: Mag. Silvia Tatschl

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Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - Lebenshilfe Trofaiach, Hauptstraße 26, Änderung der Betriebsanlage

Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:

Der Verein Lebenshilfe Trofaiach, Hauptstraße 26, 8793 Trofaiach, vertreten durch Dipl.-Ing. Verena Sturm, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehenden gewerblichen Betriebsanlage durch „den Umbau und die Sanierung der Küche und Abwaschküche mit Änderung der maschinellen Ausstattung, der Lüftung und der Kältetechnik, den Austausch der Gasheizung gegen eine Pelletheizung samt Pelletlagerraum sowie die Errichtung von Sozial- und Lagerräumen und einem Büro", am Standort 8793 Trofaiach, Hauptstraße 26 auf Grst. Nr.364/1, KG 60362 Trofaiach, angesucht.

Ort: 8793 Trofaiach, Hauptstraße 26

Zeit: Treffpunkt 11:00 Uhr in 8793 Trofaiach, Hauptstraße 26

Datum: Dienstag, den 04. August 2026

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Kundmachung - Verwendung von pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke)

Auf Grund des § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010, BGBl. I Nr. 131/2009, i.d.g.F., wird folgende Verordnung erlassen:

Das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke), das sind gemäß § 11 Z. 2 leg. cit. Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, auf dem Grundstück mit der Grundstücksnummer 1034/1 EZ 1288, KG 60353 Schardorf in 8793 Trofaiach, am

18.07.2026

von 21:20 bis 22:00 Uhr

gestattet.

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Kundmachung - Verwendung von pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke)

Auf Grund des § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010, BGBl. I Nr. 131/2009, i.d.g.F., wird folgende Verordnung erlassen:

Das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke), das sind gemäß § 11 Z. 2 leg. cit. Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, auf dem Grundstück mit der Grundstücksnummer 932,933,934,935 EZ 1288, KG 60362 Trofaiach in 8793 Trofaiach, am

17.07.2026

um 21:00 Uhr

für 10 Minuten

gestattet.

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Kundmachung - Sperre Bahnhofstraße

Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten Wasserleitung, in der Zeit vom 08.07.2026 bis 10.07.2026 jeweils in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr und vom 13.07.2026 bis 15.07.2026 jeweils in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

„Fahrverbot (in beide Richtungen)“ mit der Zusatztafel

§ 52/1

„ausgenommen Baustellenfahrzeuge“

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

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Kundmachung - Sperre Kamperweg

Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Holzschlägerungsarbeiten, in der Zeit vom 08.07.2026 bis 13.07.2026 jeweils in der Zeit von 05:00 bis 19:00 Uhr folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

„Fahrverbot (in beide Richtungen)“ mit der Zusatztafel

§ 52/1

„ausgenommen Baustellenfahrzeuge“

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

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Tierärztlicher Notdienst für die Monate Juli, August und September 2026

Tierärztlicher Notdienst für die Monate Juli, August und September 2026

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Kundmachung - Jagdpachtentgelt - Aufteilung Jagdjahr 2026/2027

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach beschloss in seiner Sitzung am 25.06.2026, dass gemäß § 21 Abs. 1 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBI. Nr. 23/1986 i.d.g.F., die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes für die Jagdpachtzeit 2025/2026 unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Flächen erfolgt.

Der vom Bürgermeister erstellte Aufteilungsentwurf wurde in der Zeit vom 04.05.2026 bis 01.06.2026 öffentlich kundgemacht. Es wurden keine Einwendungen dagegen eingebracht.

Einzelne Grundbesitzer, deren Grundstücke dem Gemeindejagdgebiet von Trofaiach einverleibt sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile per 2026/2027 innerhalb von sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses (26.06.2026 bis einschließlich 07.08.2026) in der Gemeindekasse zu beheben.

Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen gemäß § 21 Abs. 3 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 zugunsten der Gemeindekasse.