Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 28.05.2026
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 28.05.2026
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 28.05.2026
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Hauptstraße (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan) anlässlich der Veranstaltungen „Tag der offenen Tür“ am 11.06.2026 von 12:00 bis 19:00 Uhr und „Abschlusskonzert“ am 02.07.2026 von 14:00 bis 19:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
„ausgenommen Fieranten“
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kunmachung
Volksbegehren "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl"
Volksbegehren "Karfreitag-Feiertag für Alle"
Volksbegehren "Polizei-kritischer Personalmangel"
Volksbegehren "Transparenz im Parlament"
Volksbegehren "GRATIS Verhütung"
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am Freitag den 26.06.2026, um 13:00 Uhr ein Ausbildungskurs für Hundehalter stattfindet.
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 StVO, zwecks Grabungsarbeiten - Stromleitung in der Kehrgasse, im Bereich der Haus Nr. 10 und 39 in der Zeit vom 01.06.2026 - 09.07.2026, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn für den Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Fräs- und Asphaltierungsarbeiten, in der Zeit vom 09.06.2026 06:00 bis 18:00 Uhr und 10.06.2026 06:00 Uhr bis 11.06.2026 07:00 Uhr folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot (in beide Richtungen)“ mit der Zusatztafel
§ 52/1
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge“
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten Wasser und Strom im Bereich Kreuzung Montanstraße/Haselweg bis Kreuzung Haselweg/Gartengasse, vom 01.06.2026 bis 31.07.2026 folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot (in beide Richtungen)“ mit der Zusatztafel
§ 52/1
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge,
Einsatzkräfte und Anrainer“
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Verständigung
Herr Andreas Wimmer hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Karosserie und Lackiererei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 2 bzw. auf dem Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.
Bei der genannten Betriebsanlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.
Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für
Dienstag, den 16.06.2026, um 09:00 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (8793 Trofaiach, Gewerbepark 2) anberaumt.
Bekanntmachung gemäß § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Herr Andreas Wimmer hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Karosserie und Lackiererei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 2 auf Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.
Die gegenständliche Betriebsanlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994.
Die eingereichten Unterlagen liegen bis einschließlich
Montag. 15.06.2026
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer Nr. 409, jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme auf. Hierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Erheben sie innerhalb der gesetzlichen Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.
Für eine Einsichtnahme bzw. für die Erhebung von Einwendungen wird um vorherige telefonische Anmeldung/Terminvereinbarung (03842/45571-254) ersucht.
Mit Ansuchen vom 07.05.2026, eingelangt am 07.05.2026, hat die Bauwerberin STEWO Immobilien e.U., Waldstraße 44, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Umbau sowie Nutzungsänderung von Gewerbe für einspurige Fahrzeuge auf Wohnen, Geschäftsfläche, Lagerräume und Garage für 2 PKW" auf dem Grundstück Nr. .42, EZ 1346, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 17. Juni 2026, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Roßmarkt 4" angeordnet