Kundmachung - Instandhaltung Straßenbeleuchtung Trofaiach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159 i.d.g.F., zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO anlässlich von Instandhaltungsarbeiten der Straßenbeleuchtung bzw. den Auf- und Abbau der Weihnachtsbeleuchtung (Dekoration) - auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.01.2022 im Bedarfsfall folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
„Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich -
Verkehrsregelung nach Regelplan L03"
„Sperre des Gehsteiges, Gehweges, der Parkflächen und Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.