Kundmachung Sperre im Arbeitsbereich Trofaiach - Kanalnetz
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159 i.d.g.F. zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO anlässlich von Arbeiten für die Instandhaltung des Kanalnetzes auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
,,Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich -
Verkehrsregelung nach Regelplan LO3''
,,Sperre des Gehsteiges und der Parkflächen für den jeweiligen Arbeitsbereich''
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.