Kundmachung über die Amtsstunden sowie die Parteienverkehrszeiten
Kundmachung
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinden Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI.
Nr. 51/1991, i.d.g.F., werden für die Stadtgemeinde Trofaiach die Amtsstunden sowie die
Parteienverkehrszeiten wie folgt festgelegt:
Parteienverkehr:
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
(sowie jeweils nach Vereinbarung)
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen ist die Eingangstur werktags Montag, Dienstag,
Mittwoch von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, sowie Donnerstag van 07:00 Uhr - 19:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr geöffnet.
Bei Terminen außerhalb dieser Zeiten ist die Türglocke zu betätigen.
Die Telefonvermittlung ist während der Parteienverkehrszeiten unter der Nummer 03847/2255-0 besetzt.
Einbringungen von Schriftstücken:
Für die Einbringung schriftlicher Anliegen gemäß § 13 AVG an die Stadtgemeinde Trofaiach stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Einbringungen von Schriftstücken per Post :
Stadtgemeinde Trofaiach
Luchinettigasse 9
8793 Trofaiach
Einbringungen von Schriftstücken per Telefax: Fax: +43 3847 2255 88
Einbringungen von Schriftstücken per Mail: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach Ende der Parteienverkehrszeiten eingebrachte schriftliche Mitteilungen gelten erst am nachstfolgenden Werktag als eingebracht.