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Haustiere

Haustiere: Anschaffung, Haltung und Fristen

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Haustiere: Von der Anschaffung über die Haltung bis hin zu entsprechenden Fristen und Meldepflicht.

Allgemeines

Bevor Sie sich für die Anschaffung eines Haustieres entscheiden, sollten Sie sich einige Fragen stellen:

  • Habe ich ausreichend Platz, Zeit und finanzielle Möglichkeiten (laufende Futterkosten, Kosten für den Tierarzt usw.) um für das Tier eine gesetzeskonforme Haltung über einen langen Zeitraum (mehrere Jahre/Jahrzehnte je nach Tierart) garantieren zu können?

  • Wer betreut mein Haustier bei Urlaub und/oder Krankheit?

  • Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Haustieres einverstanden?

  • Gibt es eine Allergie bei einem Familienmitglied?

Eine Besonderheit bei der Anschaffung eines Hundes

Beachten Sie, dass beim Hundekauf das Tier vor der Übernahme mittels Chip gekennzeichnet und amtlich registriert wird.

Aktuelle Informationen zu sämtlichen Haustieren finden Sie hier.

Haltung

Grundlage für jede gesetzeskonforme Tierhaltung ist das österreichische Bundestierschutzgesetz.

Hundehaltung

Die Steiermärkische Landesregierung hat das Hundeabgabegesetz 2013 und Änderungen im Steiermärkischen Landessicherheitsgesetz beschlossen.

Auf dieser Basis mussten alle Gemeinden in der Steiermark die Hundeabgabeordnungen 2013 neu beschließen, die seit 1. Jänner 2013 gelten. Folgende Punkte wurden geregelt: Die Hundeabgabe beträgt seit 1. Jänner 2013 für jeden Hund 60 Euro. Eine Ermäßigung von 50 Prozent gibt es für Wach-, Nutz- und Jagdhunde sowie für Hundezüchter (unter genau definierten Voraussetzungen) sowie für die Absolvierung von Hundekursen.

Wenn kein Hundekundenachweis vorgelegt wird, erhöht sich die Abgabe um 100 Prozent, für jene Hunde, die ab 1. Jänner 2013 angeschafft wurden.

Abgabenpflichtig sind alle, die einen über drei Monate alten Hund halten. Diese sind der Gemeinde binnen vier Wochen zu melden.

Die Meldung hat zu enthalten:

  • Personendaten (Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum)

  • Tierdaten inklusive Mikrochipnummer

  • Beigelegt werden müssen:

  • Registrierungsnummer

  • Hundekundenachweis

  • Nachweis über Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 750.000 Euro)

Die Abmeldung eines Hundes ist binnen vier Wochen bei der Gemeinde zu melden!

Fristen

Anträge an die Gemeinde betreffend die Anerkennung eines Hundes als Wachhund, Nutzhund oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes sind bis 28. Februar jeden Jahres an die Gemeinde zu schicken.

Danach ist die Hundeabgabe bis 15. April jeden Jahres selbst zu berechnen und an die Gemeinde zu zahlen.

Anfragen bitte an die zuständigen Sachbearbeiter Helga Graf oder Michael Puff.

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Hundewiese

Am Areal des Gewerbepark Nord steht eine großzügige Hundewiese für die Vierbeiner zur Verfügung.

3.000 m² Fläche, Infrastruktur in Form von Sitzgelegenheiten, Abfalleimern, Gassisackerlspendern sowie die Gelegenheit für frisches Trinkwasser machen die Hundewiese zu einem besonderen Ort für die Vierbeiner.

Hundeabrichteplätze

In Trofaiach bzw. Umgebung gibt es drei Hundevereine, welche in regelmäßigen Abstände Kurse veranstalten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte an:

Club der Hundefreunde Trofaiach

Obfrau Maria Prem

8793 Trofaiach, Alois-Schaller-Straße 20/1

www.cdh-trofaiach.at

Dog-Training-Center

Obfrau Maria Groiß

8793 Trofaiach, Freiensteinerstraße 9

www.dtctrofaiach.at

ÖGV-Hundeschule

Obmann Norbert Pint

http://www.hundeschule-trofaiach.at

Gassigeh Service

Mimi & Me

Geh'ma Gassi Hundebetreuung mit ♡

Hol- und Bringservice

Claudia Prettner

Sonndorfweg 7, 8793 Trofaiach

069917400202 jederzeit via WhatsApp oder SMS - verlässlicher Rückruf!

http://www.mimiandme.at/

Mein Haustier ist entlaufen - was kann ich tun?

Trotz bester Betreuung kommt es immer wieder vor, dass Heimtiere plötzlich von zu Hause ausreißen, oft mehrere Stunden, manchmal sogar über mehrere Tage hindurch "frauchen- bzw. herrenlos" in fremder Umgebung streunen und teilweise alleine nicht mehr nach Hause finden.

Bitte melden Sie Ihren entlaufenen Vierbeiner bei der Polizeiinspektion Trofaiach (0591336327) oder beim Tierschutzverein Trofaiach (06644879879)

Tod des Haustieres - was muss ich tun?

Sollte ihr Haustier zuhause versterben, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die Stadtwerke Trofaiach: 069913005057 (07.00 – 15.00 Uhr).

Bitte beachten Sie, dass für die Abmeldung der Hundesteuer ein Nachweis des Todes erforderlich ist.

Kontakt:

Michael Puff

Stadt Trofaiach, Abteilung Finanzen

038472255259

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Tierarzt

Tierarztpraxis Ziegerhofer & Flicker

Roßmarkt 9, 8793 Trofaiach

06764738122

tierarztzf@gmail.com

http://www.ta-zf.at

Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Dienstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Mittwoch von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Samstag ausschließlich nach Terminvereinbarung

Tierarztpraxis Trofaiach - Dr. Hannes MÖRTL & Mag. Claudia FRISCH

Dr. W. Ehrlichgasse 5, 8793 Trofaiach

038472448

www.tierarztpraxis-trofaiach.at

office@tierarztpraxis-trofaiach.at

Montag & Dienstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag & Freitag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Samstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr