Zuschüsse und Förderungen
Bei folgenden Anträgen erhalten Sie in der Abteilung Bürgerservice die Information, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag gestellt werden kann:
- Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten an die GIS Gebühren Info Service GmbH
- Rezeptgebührenbefreiungen
- Brennstoffaktion (Sozialhilfeverband)
- Weihnachtsaktion (Stadtgemeinde)
- Wohnbeihilfe
- Seniorenurlaubsaktion
- Ausstellung der "Trofaiach plus Card"
- Schulaktionen (Schulheftaktion und Schulwochenaktion)
- Ferienaktion
- Pflegegeld
- Mindestsicherung
- Pflegeheime
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldezettel und aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über die Höhe der monatlichen Miete
- Nachweis über die Höhe einer allfälligen Wohnbeihilfe
- Radio-/Fernseher- Teilnehmernummer
- Nachweis einer allfälligen Rezeptgebührenbefreiung
- Nachweis einer allfälligen GIS- Befreiung
Die Befreiungen, Zuschüsse bzw. Förderungen werden bestimmten Personengruppen bei geringem Einkommen gewährt! Antragstellung und Informationen: Sozialamt der Stadtgemeinde Trofaiach, Bürgerservicestelle
Trofaiach plus Card
Sozialunterstützung auf höchstem Niveau
Das umfangreiche Angebot der Trofaiach plus Card wurde weiter ergänzt. Alle Leistungen finden Sie hier:
Sozialleistungen im Überblick
Nicht nur die Trofaiach plus Card bietet zielgerichtete Hilfe. Die Stadtgemeinde bietet zahlreiche Unterstützungsleisten für jene Menschen, die Hilfe benötigen.
Kompakt dargestellt sind diese im Sozialfolder.
Fahrtkostenzuschuss für Student:innen
Der Gemeinderat beschloss, dass Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz in Trofaiach haben, ein jährlicher Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 200,00 Euro (pro Semester EUR 100,00) in Form von Trofaiacher Gutscheinen ausbezahlt wird. Voraussetzungen: Maximal vollendetes 24. Lebensjahr und vorhandener Studienerfolgsnachweis über 8 ECTS-Punkten im abgelaufenen Semester. Mit dem Studienerfolgsnachweis ab in die Bürgerservicestelle im Rathaus der Stadtgemeinde Trofaiach. Dieser Zuschuss wird für das Wintersemester im Zeitraum 1. bis 31. Mai und für das Sommersemester im Zeitraum 1. bis 31. Dezember eines jeden Jahres ausbezahlt.
Förderung der Jungfamilien seit 1.1.2014
Geburt: Trofaiach Taler im Wert von € 300,00
Schuleintritt in eine der beiden Trofaiacher-Volksschulen:Trofaiach Taler im Wert von € 300,00