Um die Mobilität behinderter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wurden in Trofaiach eigene Behindertenparkplätze eingerichtet.
Um eine Parkerleichterung zu erhalten, benötigen behinderte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einen Behindertenausweis gemäß § 29b StVO 1960.