Hier haben Sie Zugang zu Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan.
Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Steiermärkischen Baugesetz.
Unterschieden werden 3 Arten von Bauverfahren:
Meldepflichtige Vorhaben gem. § 21 Stmk. BauG
Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren § 20 Stmk. BauG
Baubewilligungspflichtige Vorhaben gem. §19 Stmk. BauG
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art des Bauverfahrens:
Meldepflichtige Vorhaben: 21 Abs. 3 Stmk. BauG
Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren: § 33 Stmk. BauG
Baubewilligungspflichtige Vorhaben: § 22 Stmk. BauG (Ansuchen), § 23 Stmk. BauG (Projektunterlagen), § 32 Stmk. BauG (wenn Abbruch von Gebäuden)
Seit dem Jahr 2015 berät der Gestaltungsbeirat Bauwerber:innen kostenfrei in der Einreichphase.
Bauwerber:innen können sich so frühzeitig bei Ihren Vorhaben beraten lassen und Kosten für nachträgliche Änderungen sparen. Weiters achtet der Gestaltungsbeirat auf die Qualität der Baukultur in unserer Region.
Um die gestalterischen Vorgaben transparent und leicht verständlich zu machen, wurde ein Leitfaden zur örtlichen Baukultur erstellt.
Neben wichtigen Informationen zu Sanierungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten, finden Sie auch Antworten auf wichtige Fragen im Planungsprozess.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Bauen der Stadtgemeinde Trofaiach.