Informationen zur Europawahl 2024

      Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

      • Spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
      • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
      • Am Stichtag (26.03.2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht Auslandösterreicherin/Auslandsösterreicher sind) und
      • Kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

      Wahltag: am Sonntag, 9. Juni 2024

      Stichtag: 26. März 2024

      Wahlkarten

      Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal in Trofaiach nicht aufsuchen können?

      Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.

      Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die wahlberechtigte Person selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattin/Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!

      Mit der Wahlkarte können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

      • im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde oder bis zum Wahltag,
      • am Wahltag in jedem Wahllokal oder
      • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“).

      Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

      haben Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten.

      Ferner haben jene Personen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge eingeschränkter Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen und die die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen oder mittels Briefwahl wählen wollen.

      Bis wann können Sie Ihre Wahlkarte beantragen?

      • Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax, www.oesterreich.gv.at oder mit der App „Digitales Amt“) bis spätestens Mittwoch, 05. Juni 2024, bis Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
      • Mündlich (d.h. persönlich, nicht telefonisch): bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr

      Was wird bei der Antragstellung benötigt?

      Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

      • Ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

      Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

      • Angabe der Passnummer oder Nummer des Personalausweises
      • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

      Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifiziert elektronischer Signatur „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

      Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalt im Ausland) enthalten muss.

      Zu beachten: Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

      Weitere Informationen finden Sie unter www.trofaiach.gv.at. Für persönliche Auskünfte steht Ihnen die Abteilung „Bürgerservice“ im Rathaus, zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei der Abteilungsleiterin Marion Hollegger unter 03847/2255- 217 oder bei Mag. Teresa Greiner unter 03847/2255-216 und per E-Mail unter marion.hollegger@trofaiach.gv.at oder teresa.greiner@trofaich.gv.at.

      Kontakt

      Stadtgemeinde Trofaiach
      Luchinettigasse 9
      A-8793 Trofaiach
      +43 3847 2255 0
      +43 3847 2255 88
      gemeinde(at)trofaiach.gv.at

      Amtszeiten

      MO: 8.00 – 12.00 & 14.00 – 16.00 Uhr 
      DI, MI, FR: 08.00 – 12.00 Uhr
      DO: 7.00 – 19.00 Uhr

      App downloaden

      daheim app