Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Roßmarkt
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Aufbauarbeiten anlässlich der Veranstaltung „Rotkreuzfest", auf Höhe Roßmarkt 12 u. 13, in der Zeit vom 27.06.2025, 08:00 Uhr bis 29.06.2025, 13:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.