Kundmachung - Sperren im Arbeitsbereich Trofaiach - Stromnetz
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Arbeiten für die Instandhaltung des Stromnetzes auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen, in der Zeit vom 01.02.2026 bis 31.01.2027, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich
Verkehrsregelung nach RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Sperre des Gehsteiges und der Parkflächen bzw. Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Sperren im Arbeitsbereich Trofaiach - Vermessung
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Arbeiten für diverse Vermessungsarbeiten auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen, in der Zeit vom 01.02.2026 bis 31.01.2027,, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich
Verkehrsregelung nach RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Sperre des Gehsteiges und der Parkflächen bzw. Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Sperren im Arbeitsbereich Trofaiach - Kanalnetz
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Arbeiten für die Instandhaltung des Kanalnetzes auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen, in der Zeit vom 01.02.2026 bis 31.01.2027, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich
Verkehrsregelung nach RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Sperre des Gehsteiges und der Parkflächen bzw. Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Sperren im Arbeitsbereich Trofaiach - Wassernetz
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Arbeiten für die Instandhaltung des Wassernetzes auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen, in der Zeit vom 01.02.2026 bis 31.01.2027, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich
Verkehrsregelung nach RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Sperre des Gehsteiges und der Parkflächen bzw. Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Schneeräumungsarbeiten Trofaiach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO zwecks Schneeräumungsarbeiten auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen in der Zeit vom 01.02.2026 - 31.01.2027 im Bedarfsfall folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
(ausgenommen Fahrzeuge der Stadtgemeinde Trofaiach)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Baumpflegearbeiten Trofaiach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO anlässlich von Baumpflegearbeiten auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen in der Zeit vom 01.02.2026 - 31.01.2027 im Bedarfsfall folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich
Verkehrsregelung nach Regelplan LO3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Sperre des Gehsteiges, Gehweges, der Parkflächen und Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Instandhaltung Straßenbeleuchtung Trofaiach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Instandhaltungsarbeiten der Straßenbeleuchtung bzw. den Auf- und Abbau der Weihnachtsbeleuchtung (Dekoration) – auf einzelnen Straßenzügen im Gemeindegebiet Trofaiach in den jeweiligen Arbeitsbereichen in der Zeit vom 01.02.2026 - 31.01.2027, im Bedarfsfall folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:
Halbseitige Sperre für den jeweiligen Arbeitsbereich
Sperre des Gehsteiges, Gehweges, der Parkflächen und Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44 idgF
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Parkplatzsperren anlässlich Faschingsdienstag
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Hauptstraße (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan) anlässlich der Veranstaltung „Faschingsdienstag“, Dienstag, dem 17.02.2026 ab 06:00 Uhr bis Mittwoch, dem 18.02.2026 bis 06:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Gößgrabenstraße 17
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich Verladearbeiten im Bereich Gössgrabenstrasse 17 (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan), in der Zeit vom 28.01.2026, 07:00 Uhr bis 02.02.2026, 20:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Gößgrabenstraße im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 – 13b StVO
(ausgenommen Lieferanten Feuerwehrball)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - Andreas Schlager, Errichtung und Betrieb einer dezentralen Abwasserreinigungsanlage am STO: 8793 Trofaiach, Auf der Gladen 7, Grst.Nr.: 3, KG 60323 Krumpen, wasserrechtliche Bewilligung
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung
In folgender Angelegenheit wird eine mündlicheVerhandlung anberaumt:
Andreas Schlager, Errichtung und Betrieb einer dezentralenAbwasserreinigungsanlageam STO: 8793 Trofaiach,Auf der Gladen 7, Grst.Nr.: 3, KG 60323 Krumpen,wasserrechtliche Bewilligung
Ort:
8793 Trofaiach, Auf der Sieden 7, Grsi.Nr.: 3, KG 60323 Krumpen
Datum: Zeit: Stiege/Stock/Zimmer Nr.
26.01.2026 09:00 Uhr —
Kundmachung - Inanspruchnahme Straßengrund, Aufstellung Container im Bereich Kurzheim 4
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Aufstellung eines Containers im Bereich Kurzheim 4, in der Zeit vom 13.01.2026 - 13.02.2022, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Sperre im Arbeitsbereich
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Vordernbergerstraße 29
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 StVO, zwecks Herstellung einer Steinschlichtung (Böschungssicherung – Zufahrt) in der Vordernbergerstraße, Höhe Haus Nr. 29, in der Zeit vom 12.01.2026 - 31.01.2026, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn für den Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Michael Pfandlbauer, Um-und Zubau beim Wohnhaus mit Terrassen, Außenstiegen, überdachten Balkonen und Abgasfängen, Nutzungsänderung von Keller und Stiegenhaus auf Wohnen/Büro, Errichtung eines überdachten Autoabstellplatzes für 2 PKW sowie für 3 PKW mit integrierten Abstellbereichen, von Eingangs- bzw. Zugangsschutzdächern sowie von 3 Stützmauern, Durchführung einer Geländeveränderung und Aufstellung einer Luftwärmepumpe, Kurzheim 35
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Terrasse und Abgasfang, eines überachten Autoabstellplatzes für 2 PKW mit integriertem Abstellraum, Durchführung einer Geländeveränderung und Aufstellung einer Luftwärmepumpe, Kurzheim 37
Mit Ansuchen vom 04.09.2025, eingelangt am 16.12.2025, hat der Bauwerber Michael Pfandlbauer, Hessenbergstraße 50b, 8792 Sankt Peter-Freienstein, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Um- und Zubau beim Wohnhaus mit Terrassen, Außenstiegen, überdachten Balkonen und Abgasfängen, Nutzungsänderung von Keller und Stiegenhaus auf Wohnen/Büro, Errichtung eines überdachten Autoabstellplatzes für 2 PKW sowie für 3 PKW mit integrierten Abstellbereichen, von Eingangs- bzw. Zugangsschutzdächern sowie von 3 Stützmauern, Durchführung einer Geländeveränderung und Aufstellung einer Luftwärmepumpe, Kurzheim 35, und Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Terrasse und Abgasfang, eines überdachten Autoabstellplatzes für 2 PKW mit integriertem Abstellraum, Durchführung einer Geländeveränderung und Aufstellung einer Luftwärmepumpe, Kurzheim 37" auf dem Grundstück Nr. 765/2, EZ 234, KG 60307 Gimplach, GB 60307 Gimplach und Nr. .199/1, EZ 61, KG 60307 Gimplach, GB 60307 Gimplach eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Donnerstag, dem 29. Januar 2026, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Kurzheim 35" angeordnet.
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Landwirtschaftskammerwahl
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Landwirtschaftskammerwahl
Kundmachung - Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark - Geburtsjahrgang 2008
Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark - Geburtsjahrgang 2008
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.12.2025 bis 30.12.2025
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.12.2025 bis 30.12.2025
Kundmachung - Landwirtschaftskammerwahlen 2026 - abgeschlossenen Wahlvorschläge, Kreiswahlbehörde Leoben
Kundmachung - Landwirtschaftskammerwahlen 2026 - abgeschlossenen Wahlvorschläge, Kreiswahlbehörde Leoben
Kundmachung - Landwirtschaftskammerwahlen 2026 - Bezirkswahlbehörde Leoben
Kundmachung - Landwirtschaftskammerwahlen 2026 - Bezirkswahlbehörde Leoben
Tierärztlicher Notdienst Jänner bis März 2026
Tierärztlicher Notdienst Jänner bis März 2026
Kundmachung - Sitzungsplan per 2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 für das Jahr 2026 einen
Sitzungsplan 2026
gemäß § 51 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F. beschlossen und die Termine für die Gemeinderatssitzungen wie folgt festgelegt:
26. März 2026
25.Juni 2026
24. September 2026
10. Dezember 2026
Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl, Landwirtschaftskammerwahl am 25.01.2026
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl.
Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird gemäß § 35 Abs. 2 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWKWO, LGBI. Nr. 90/2005, idgF., verlautbart:
Wahllokal und dazugehörige Verbotszone:
Bezeichnung:
Rathaus Trofaiach,
Bürger: innenservice,
Erdgeschoss, links
Adresse:
Luchinettigasse 9,
8793 Trofaiach
Verbotszone
10mgemäß§39
Abs. 1 LWK-WO
Wahlzeitvon 8:00 bis 12:00 Uhr
Kundmachung - Abwasserbeseitigungsanlage Stadtgemeinde, Stadtwerke Trofaiach GmbH, 8793 Trofaiach, Luchinettigasse 9, Überprüfungsverfahren, Bereich Brennesselwiese
Mit Eingabe vom 02.10.2025 hat die SWD Infrastmktur GmbH, im Auftrag der Stadtwerke Trofaiach GmbH die Bauvollendung der mit Bescheid des Landeshauptmanns vom 04.07.2018, GZ: ABT13-33.20 T 39/2018-4, wasserrechtlich bewilligten Abwasserbeseitigungsanlage im Bereich Brennesselwiese, eingetragen im Wasserbuch unter der PZ 11/1679, angezeigt.
Gleichzeitig wurde die nachträgliche Bewilligung der Änderungen beantragt.
Zur Überprüfung der Übereinstimmung der Anlage mit der erteilten Bewilligung wird eine örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Mittwoch, den 03. Dezember 2025,
mit dem Zusammentritt bei den Stadtwerken Trofaiach GmbH, Luchinettigasse 9, 8793 Trofaiach,
um 13:00 Uhr
anberaumt.
Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
Verlautbarung- Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die
Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
- Der Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark hat am 10. September 2025 die Wahl der Landes- und Bezirkskammerräte gemäß § 23 Abs. 2 des Landwtrtschaftskammergesetzes, LGBt. Nr. 14/1970 idgF für den Wahltag,
Sonntag, 25. Jänner 2026,
ausgeschrieben.
2. Als Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der
7. November 2025.
Das ist der Tag der Verlautbarung dieser Wahlausschreibung in der „Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" gemäß § 1 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005, LGBI. Nr. 90/2005, idgF.




