Kundmachung Brennstoffaktion 2023/2024
Kundmachung Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
- COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
- Gerechtigkeit den Pfelgekräften!
- Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren
Kundmachung Gemeinderatssitzung 28.09.2023
Kundmachung Halbseitige Sperre i. AB u. Gehsteigsperre Hauptstraße
Kundmachung Manuel Thor, Errichtung eines überdachten Autoabstellplatzes für 3 PKW, Schardorf 39d
Kundmachung 2. Nachtragsvoranschlag 2023
Der 2. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den 2. Nachtragsvoranschlag innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung Rechnungsabschluss 2022
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2022 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendung einzubringen.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen mit einem Wert ab 0 Euro gem. § 42a SPG
Kundmachung Schulheftaktion
Kundmachung Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen
Kundmachung Jagdpacht - Auszhalung Traboch
Kundmachung Übund des Bundesheeres öffentliche Bekanntmachung
Kundmachung Dienstanweisung Nr. 03/2023
Veröffentlichungspflicht gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG
Gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG haben die mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe von ihnen ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen sowie deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Weise zu veröffentlichen. Die sietens der Stadtgemeinde Trofaiach ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen werden in Erfüllung dieser Verpflichtung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten im Gemeindeamt aufgelegt. Um Terminvereinbarung unter 03847/2255-268 bzw. unter wird ersucht.