Verständigung - Ehweiner Metallbau, Änderung der Betriebsanlage am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11
Herr Thomas Ehweiner hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Änderung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Schlosserei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11 auf dem Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.
Bei der genannten Betriebsanlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.
Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für
Donnerstag, den 09.04.2026, um 09:00 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (8793 Trofaiach, Gewerbepark 11) anberaumt.
Bekanntmachung gem. § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (Gewo 1994) - Ehweiner Metallbau, Änderung der Betriebsanlage am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11
Herr Thomas Ehweiner hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Änderung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Schlosserei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11 auf Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.
Die gegenständliche Betriebsanlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß §359bGewO 1994.
Die eingereichten Unterlagen liegen bis einschließlich
Mittwoch, 08.04.2026
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer Nr. 409, jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme auf. Hierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Erheben sie innerhalb der gesetzlichen Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.
Für eine Einsichtnahme bzw. für die Erhebung von Einwendungen wird um vorherige telefonische Anmeldung/Terminvereinbarung (0384245571-254) ersucht.
Verständigung - Mario Friedl e.U. - Errichtung und Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 3
Verständigung
Die Firma Mario Friedl e.U., Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am Standort: Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, auf Grundstück Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.
Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für
Dienstag, den 21. April 2026, um ca 11:00 Uhr
mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle (Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach) anberaumt.
Bekanntmachung gem. § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (Gewo 1994) - Mario Friedl e.U. - Errichtung und Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 3
Bekanntmachung
Die Firma Mario Friedl e.U., Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am Standort: Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, auf Grundstück Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.
Die gegenständliche Anlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß §359bGew01994.
Die eingereichten Projektunterlagen liegen bis einschließlich
Montag, den 20. April 2026
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer-Nr. 410, jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme auf. hlierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Für die Einsichtnahme wird um Terminvereinbarung ersucht. Erheben sie innerhalb der gesetzten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.
Bekanntmachung - Silaghi Alin-Cristian, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Silaghi Alin-Cristian
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Buchengasse 4, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Sperre Gausendorf
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Aktion „Hallo Auto“ im Bereich Gausendorf (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 24.04.2026, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot“
gemäß § 52 lit. a Z 1 StVO
ausgenommen Anrainer
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Einladung Gemeinderatssitzung am 26.03.2026
Kundmachung Runderlass Nr. 6/2026
Stellenausschreibung - Kinderbetreuer:in
Stellenausschreibung - Kinderbetreuer:in
Kundmachung - Parkplatzsperre, Hauptplatz - Palmweihe
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit., für die öffentlichen Parkplätze am Hauptplatz, am Sonntag, dem 29.03.2026, in der Zeit von 700 bis 1300 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
(genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Halbseitige Sperre, Gemeindegebiet Trofaiach
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für Schachtrahmensanierungs- und Grabungsarbeiten des Kanalnetzes und für Sanierungsarbeiten (Rohrbrüche) des Wasserleitungsnetzes im Gemeindegebiet Trofaiach in der Zeit vom 16.03.2026 - 31.12.2026, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Sperre des Gehsteiges und der Parkflächen bzw. Bankette
für den jeweiligen Arbeitsbereich
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Übung des österreichischen Bundesheeres am 25.03.2026
Übung des österreichischen Bundesheeres am 25.03.2026
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - Stadtgemeinde Trofaich, Ansuchen um sanitätsrechtliche Genehmigung für einen Baumfriedhof am STO 8793 Trofaiach, Friedhofgasse, Grst. Nr. 835/2 und 836/1, beide KG 60362 Trofaiach
In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Die Stadtgemeinde Trofaiach hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die sanitätsrechtliche Genehmigung für einen Baumfriedhof am STO: 8793 Trofaiach, Friedhofgasse, Grst.Nr.: 835/2 und 836/1, beide KG 60362 Trofaiach angesucht.
Datum: Donnerstag, den 26. März 2026
Ort: 8793 Trofaiach, Friedhofgasse
Zeit:Treffpunkt: 13:00 Uhr an Ort und Stelle
Kundmachung - Halbseitige Sperre Gemeindegebiet, Trattning & Vordernbergerstraße 30 bis 36
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für Grabungsarbeiten auf und neben der Straße zwecks Verlegung LWL-Leitung im Gemeindegebiet Trattning & Vordernbergerstraße 30 bis 36 in der Zeit vom 11.03.2026 - 31.07.2026, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Rechnungsabschluss 2025
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung - Halbseitige Sperre Gemeindegebiet, Edling, Edling-Seizerstraße & Gausendorf
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für Grabungsarbeiten auf und neben der Straße zwecks Verlegung LWL-Leitung im Gemeindegebiet Edling, Edling-Seizerstraße & Gusendorf in der Zeit vom 10.03.2026 - 31.07.2026, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Regelplan LO 3
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Ramon Leitner - Umbau des Einfamilienwohnhauses, Zubau einer überdachten Terrasse mit Außenstiege, Errichtung eines überdachten Autoabstellplatzes für 4 PKW und Durchführung einer Geländeveränderung, Buchengasse 6, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 10.02.2026, eingelangt am 13.02.2026, hat der Bauwerber Ramon Leitner, Buchengasse 6, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Umbau des Einfamilienwohnhauses, Zubau einer überdachten Terrasse mit Außenstiege, Errichtung eines überdachten Autoabstellplatzes für 4 PKW und Durchführung einer Getändeveränderung" auf den Grundstücken Nr. 750/64, EZ 535, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach und Nr. .848, EZ 535, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Dienstag, dem 24. März 2026, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Buchengasse 6" angeordnet.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.02.2026 bis 02.03.2026
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.02.2026 bis 02.03.2026
Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Genehmigungsantrages - IPPC Behandlungsanlage, Saubermacher Dienstleistungs AG, KG Trofaiach Grst. Nr. 378/3, Rückbau einer Brückenwaage, Errichtung von Absperrschiebern, Verlegung eines bestehenden RFA-Gerätes, Errichtung und Betrieb eines mobilien Notstromaggregats, Antrag vom 18.06.2024, Genehmigungsverfahren, Auflage
In folgender Angelegenheit erfolgt die Auflage gemäß § 50 (2) Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 84/2024:
Mit Eingabe vom 22.04.2024, bei der Behörde einlangend mit 18.06.2024, beantragte die Saubermacher Dienstleistungs AG, Hans-Roth-Straße 1, 8073 Feldkirchen bei Graz die Genehmigung folgender Vorhaben am Standort 8793 Trofaiach, Jakob-Dellacher-Gasse 8:
• Auflassung einer bestehenden Brückenwaage samt Durchführung von Rückbaumaßnahmen
• Errichtung und Betrieb eines mobilen Notstromaggregats
• die Versetzung eines bewilligten RFA-Geräts an einen neuen Aufstellort
• die Errichtung von brandfallgesteuerten Absperrschiebern bei den Abwasserableitungen
Dieser Antrag ist gemäß § 37 Abs. 3 Z 5 AWG 2002 im vereinfachten abfallrechtlichen Verfahren abzuhandeln.
Gemäß § 50 (4) haben Parteistellung im vereinfachten Verfahren:
- der Antragsteller
- derjenige, der zu einer Duldung verpflichtet werden soll
- das Arbeitsinspektorat gemäß dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993
- die Gemeinde des Standortes hinsichtlich der Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 Z 1 (Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³) mit dem Recht, die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 im Verfahren geltend zu machen
- das wasserwirtschaftliche Planungsorgan in Wahrnehmung seiner Aufgaben
- der Umweltanwalt mit dem Recht, die Einhaltung von naturschutzrechtlichen Vorschriften und hinsichtlich der Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 Z 2 bis 4 die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 im Verfahren geltend zu machen
Die Behörde hat Anträge nach Maßgabe eines vereinfachten Verfahrens für vier Wochen aufzulegen.
Nachbarn im Sinne § 50 Abs. 2 AWG 2002 haben die Möglichkeit innerhalb der 4-Wochen- Auflagefrist in das Projekt Einsicht zu nehmen und sich zu den geplanten Maßnahmen innerhalb der 4- Wochen-Frist schriftlich zu äußern. Die Behörde hat auf eingelangten Äußerungen Bedacht zu nehmen (siehe § 50 Abs. 2 AWG 2002).
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist in der Abteilung 13, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Servicestelle im Erdgeschoss sowie bei der Standortgemeinde Trofaiach, zur Einsicht auf.
Planeinsicht kann bei der Abteilung 13 derzeit nur nach Voranmeldung erteilt werden (Telefonnummer zur Anmeldung: 0316 877 DW 3831 oder DW 3182).
Die Auflagefrist beginnt mit 25.02.2026 für die Dauer von 4 Wochen.
Rechtsgrundlagen: § 50 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 84/2024
Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Genehmigungsantrages - IPPC Behandlungsanlage, Saubermacher Dienstleistungs AG, KG Trofaiach Grst. Nr. 378/3, 388/3, 418, Errichtung und Betrieb eines Lagerungszelts, Ersatz eines Staplers, Betrieb von Kompressoren, Antrag v. 12.02.2025, Genehmigungsverfahren, Auflage
In folgender Angelegenheit erfolgt die Auflage gemäß § 50 (2) Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 84/2024:
Mit Eingabe vom 12.02.2025, bei der Behörde einlangend mit 05.03.2025, wurden seitens der Saubermacher Dienstleistungs AG, Hans-Roth-Straße 1, 8073 Feldkirchen bei Graz die Genehmigung des folgenden Vorhabens am Betriebsstandort in 8793 Trofaiach, Jakob-Dellacher-Gasse 8 beantragt:
• Errichtung und Betrieb eines Zelts zur Lagerung von Betriebsmitteln, Errichtung von Asphaltflächen und einer Versickerungsmulde
Dieser Antrag ist gemäß § 37 Abs. 3 Z 5 AWG 2002 im vereinfachten abfallrechtlichen Verfahren abzuhandeln.
Zudem wurden in diesem Zuge
• der Ersatz eines Dieselstaplers durch einen Elektrostapler sowie
• der Betrieb von Kompressoren
im Sinne des § 37 Abs 4 AWG 2002 angezeigt.
Gemäß § 50 (4) haben Parteistellung im gegenständlichen vereinfachten Verfahren:
- der Antragsteller
- derjenige, der zu einer Duldung verpflichtet werden soll
- das Arbeitsinspektorat gemäß dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993
- das wasserwirtschaftliche Planungsorgan in Wahrnehmung seiner Aufgaben
- der Umweltanwalt mit dem Recht, die Einhaltung von naturschutzrechtlichen Vorschriften und hinsichtlich der Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 Z 2 bis 4 die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 im Verfahren geltend zu machen
Die Behörde hat Anträge nach Maßgabe eines vereinfachten Verfahrens für vier Wochen aufzulegen.
Nachbarn im Sinne § 50 Abs. 2 AWG 2002 haben die Möglichkeit innerhalb der 4-Wochen- Auflagefrist in das Projekt Einsicht zu nehmen und sich zu den geplanten Maßnahmen innerhalb der 4- Wochen-Frist schriftlich zu äußern. Die Behörde hat auf eingelangten Äußerungen Bedacht zu nehmen (siehe § 50 Abs. 2 AWG 2002).
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist in der Abteilung 13, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Servicestelle im Erdgeschoss sowie bei der Standortgemeinde Trofaiach, zur Einsicht auf.
Planeinsicht kann bei der Abteilung 13 derzeit nur nach Voranmeldung erteilt werden (Telefonnummer zur Anmeldung: 0316 877 DW 3831 oder DW 3182).
Die Auflagefrist beginnt mit 25.02.2026 für die Dauer von 4 Wochen.
Rechtsgrundlagen: § 50 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 84/2024
Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Genehmigungsantrages - IPPC Behandlungsanlage, Saubermacher Dienstleistungs AG, KG Trofaiach Grst. Nr. 378/6, Umbau Büroräumlichkeit, Errichtung Sanitärcontainer, Antrag vom 03.03.2025, Genehmigungsverfahren, Auflage
In folgender Angelegenheit erfolgt die Auflage gemäß § 50 (2) Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 84/2024:
Mit Eingabe vom 03.03.2025, bei der Behörde einlangend mit 18.03.2025, beantragte die Saubermacher Dienstleistungs AG, Hans-Roth-Straße 1, 8073 Feldkirchen bei Graz
• die Nutzungsänderung einer bestehenden Kabinenräumlichkeit durch Umbau zu einem Büro inkl. baulicher Adaptierungen sowie
• die Errichtung und den Betrieb eines Sanitärcontainers
am Betriebsstandort in 8793 Trofaiach, Jakob-Dellacher-Gasse 8.
Dieser Antrag ist gemäß § 37 Abs 3 Z 5 AWG 2002 im vereinfachten abfallrechtlichen Verfahren abzuhandeln.
Gemäß § 50 (4) haben Parteistellung im gegenständlichen vereinfachten Verfahren:
- der Antragsteller
- derjenige, der zu einer Duldung verpflichtet werden soll
- das Arbeitsinspektorat gemäß dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993
- das wasserwirtschaftliche Planungsorgan in Wahrnehmung seiner Aufgaben
- der Umweltanwalt mit dem Recht, die Einhaltung von naturschutzrechtlichen Vorschriften und hinsichtlich der Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 Z 2 bis 4 die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 im Verfahren geltend zu machen
Die Behörde hat Anträge nach Maßgabe eines vereinfachten Verfahrens für vier Wochen aufzulegen.
Nachbarn im Sinne § 50 Abs. 2 AWG 2002 haben die Möglichkeit innerhalb der 4-Wochen- Auflagefrist in das Projekt Einsicht zu nehmen und sich zu den geplanten Maßnahmen innerhalb der 4- Wochen-Frist schriftlich zu äußern. Die Behörde hat auf eingelangten Äußerungen Bedacht zu nehmen (siehe § 50 Abs. 2 AWG 2002).
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist in der Abteilung 13, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Servicestelle im Erdgeschoss sowie bei der Standortgemeinde Trofaiach, zur Einsicht auf.
Planeinsicht kann bei der Abteilung 13 derzeit nur nach Voranmeldung erteilt werden (Telefonnummer zur Anmeldung: 0316 877 DW 3831 oder DW 3182).
Die Auflagefrist beginnt mit 25.02.2026 für die Dauer von 4 Wochen.
Rechtsgrundlagen: § 50 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 84/2024
Ausbildungskurs für Hundehalter
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am Freitag den 27.03.2026, um 13.00 Uhr ein Ausbildungskurs für Hundehalter stattfindet.
Runderlass Nr. 4/2026 - Jägerprüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte 2026
Im Sinne der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.11.1964, LGBI. Nr. 1356/1964 (Jägerprüfungsverordnung)idF LGBI. Nr. 15/2025 über die Prüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarie wird kundgemacht, dass die Prüfungen zur Erlangung der ersten Jagdkarte für den Verwaltungsbezirk Leoben
am Dienstag. den 16. Juni und Mittwoch. den 17. Juni 2026
mit Beginn jeweils um 08:00 Uhr
in der Bezirkshauptmannschaft, großer Sitzungssaal, 3. Stock, Zimmer 320 abgehalten werden.
Kundmachung - Aufsichtsjägerprüfung 2026, Runderlass Nr. 1/2026
Das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, hat mit Erlass vom 29.01.2026 Nachstehendes bekanntgegeben:
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idgF werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a) der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,
b) ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes
1986 idgF genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
c) ein allgemeinmedizinisches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht
älter als 3 Monate).
Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 12. April 2026 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen.
Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 01. Juni 2026 stattfindenden Prüfungen nicht berücksichtigt werden.
Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein über die Prüfungsgebühren beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.
Kundmachung - Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark - Geburtsjahrgang 2008
Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark - Geburtsjahrgang 2008
Tierärztlicher Notdienst Jänner bis März 2026
Tierärztlicher Notdienst Jänner bis März 2026
Kundmachung - Sitzungsplan per 2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 für das Jahr 2026 einen
Sitzungsplan 2026
gemäß § 51 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F. beschlossen und die Termine für die Gemeinderatssitzungen wie folgt festgelegt:
26. März 2026
25.Juni 2026
24. September 2026
10. Dezember 2026
