Kundmachung - Halte- und Parkverbot - Benützung Teil des Hauptplatzes
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für einen Teil der öffentlichen Parkplätze am Hauptplatz, am Sonntag, den 13.07.2024 von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß §52 Z 13b StVO
(ausgenommen Oldtimer Club Trofaiach
genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.