Kundmachung - Sperre Glanzweg
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Asphaltierungsarbeiten im Bereich Glanzweg 1 bis Glanzweg 24, vom 11.07.2025 06:00 Uhr bis 12.07.2025 07:00 Uhr folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot (in beide Richtungen)" mit der Zusatztafel
ausgenommen Baustellen- & Einsatzfahrzeuge"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.