Kundmachung - Sperre Rötzstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten im Bereich Rotz 3 bis Silberbergweg l, vom 30.07.2025 bis 08.08.2025 folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
"Fahrverbot (in beide Richtungen)" mit der Zusatztafel
§52/1
„ausgenommen Baustellenfahrzeugen"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.