Kundmachung - Sperre Mittergasse

Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Sanierungsarbeiten am Gebäude in der Mittergasse auf Höhe Haus Nr. 6, vom 01.09.2025 bis 03.10.2025, jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

„Fahrverbot"
mit der Zusatztafel
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge und Anrainer"

Aufhebung der Einbahnregelung
mit der Zusatztafel
„ausgenommen Baustetlenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und Anrainer"

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

 

Kontakt

Stadtgemeinde Trofaiach
Luchinettigasse 9
A-8793 Trofaiach
+43 3847 2255 0
+43 3847 2255 88
gemeinde(at)trofaiach.gv.at

Amtszeiten

MO: 8.00 – 12.00 & 14.00 – 16.00 Uhr 
DI, MI, FR: 08.00 – 12.00 Uhr
DO: 7.00 – 19.00 Uhr

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