Kundmachung - Sperre Mittergasse
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, anlässlich von Sanierungsarbeiten am Gebäude in der Mittergasse auf Höhe Haus Nr. 6, vom 01.09.2025 bis 03.10.2025, jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot"
mit der Zusatztafel
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge und Anrainer"
Aufhebung der Einbahnregelung
mit der Zusatztafel
„ausgenommen Baustetlenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und Anrainer"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.