Kundmachung - Sperre im Arbeitsbereich Friesingwandweg
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten – Außerbetriebnahme Gasleitung im Bereich Friesingwandweg 9, 11, 13 und 15, vom 01.10.2025 bis 30.10.2025 folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Sperre im Arbeitsbereich“
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge & Anrainerverkehr“
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.