Kundmachung - Sperre Kurzheim 38
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Holzschlägerungsarbeiten im Bereich Kurzheim 38 & 38a, vom 21.02.2026-08:00 Uhr bis 22.02.2026-18:00 Uhr folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot (in beide Richtungen)“ mit der Zusatztafel
§ 52/1
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge“
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.















