Kundmachung - Sperre Gausendorf
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Aktion „Hallo Auto“ im Bereich Gausendorf (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 24.04.2026, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot“
gemäß § 52 lit. a Z 1 StVO
ausgenommen Anrainer
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
