Kundmachung - Vergabe Katastralgemeindejagd Trofaiach
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die Ausübung des Jagdrechtes im Gemeindejagdgebiet Trofaiach, umfassend die Katastralgemeinde Trofaiach im unverbürgten Flächenausmaß von 502,0683 ha, entsprechend den Bestimmungen des § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 i.d.g.F., zum Pachtschilling von jährlich € 1.044,30 für die Dauer der Jagdpachtperiode – das ist vom 01.04.2028 bis einschließlich 31.03.2038 – an Herrn Johann Funkl, Laintal 28, 8793 Trofaiach, zu verpachten.
Dieser Beschluss wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es gemäß § 24 Abs 2 Steiermärkisches Jagdgesetz jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet freisteht, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung an gerechnet, bei der Stadtgemeinde Trofaiach (2. Stock, Zimmer 207) Einwendungen durch Eintragung in die für diesen Zweck im Stadtamt während der Amtsstunden (Mo: 800 – 1200 & 1400 – 1600 Uhr; Di, Mi, Fr: 0800 – 12.00 Uhr; Do: 700 – 1900 Uhr) aufgelegten, mit fortlaufender Nummerierung versehenen Formblätter, einzubringen.
