Kundmachung - Vergabe Katastralgemeindejagd Gai
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die Ausübung des Jagdrechtes im Gemeindejagdgebiet Trofaiach, umfassend die Katastralgemeinden Gößgraben-Freienstein, Gai, Gimplach und Schardorf im unverbürgten Flächenausmaß von 1.775,6828 ha, entsprechend den Bestimmungen des § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 i.d.g.F., zum Pachtschilling von jährlich € 11.541,94 für die Dauer der Jagdpachtperiode – das ist vom 01.04.2028 bis einschließlich 31.03.2038 – an Herrn Mathias Naumann, Prozessionsweg 411, 48155 Münster, zu verpachten.
Dieser Beschluss wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es gemäß § 24 Abs 2 Steiermärkisches Jagdgesetz jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet freisteht, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung an gerechnet, bei der Stadtgemeinde Trofaiach (2. Stock, Zimmer 207) Einwendungen durch Eintragung in die für diesen Zweck im Stadtamt während der Amtsstunden (Mo: 800 – 1200 & 1400 – 1600 Uhr; Di, Mi, Fr: 0800 – 12.00 Uhr; Do: 700 – 1900 Uhr) aufgelegten, mit fortlaufender Nummerierung versehenen Formblätter, einzubringen.
