Kundmachung - Bebauungsplan-Entwurf "Koloniegasse", für das Grundstück Nr. 724/16, KG 60362 Trofaiach, verfasst von der ANKO ZT GmbH, Stand der Ausfertigung: 07.07.2025, GZ: 25 BP TR 004 - Anhörung
Kundmachung - Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall Nr. 1.23, "Koloniegasse" Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 39 (1) Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 165/2014, verfasst von der ANKO ZT GmbH, Stand der Ausfertigung: 26.06.2025, GZ: 22 ÄV TR 042
Stellenausschreibung - Sachbearbeiter: in Finanzabteilung
Tierärztlicher Notdienst Juli bis September 2025
Kundmachung - Jagdpachtentgelt; Aufteilung Jagdjahr 2025/2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach beschloss in seiner Sitzung am 27.06.2024, dass gemäß § 21 Abs. 1 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBI. Nr. 23/1986 i.d.g.F., die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes für die Jagdpachtzeit 2025/2026 unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Flächen erfolgt.
Der vom Bürgermeister erstellte Aufteilungsentwurf wurde in der Zeit vom 05.05.2025 bis 02.06.2025 öffentlich kundgemacht. Es wurden keine Einwendungen dagegen eingebracht.
Einzelne Grundbesitzer, deren Grundstücke dem Gemeindejagdgebiet von Trofaiach einverleibt sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile per 2025/2026 innerhalb von sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses (27.06.2025 bis einschließlich 08.08.2025) in der Gemeindekasse zu beheben.
Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen gemäß § 21 Abs. 3 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 zugunsten der Gemeindekasse.