Kundmachung - Friedhofsordnung 2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen:
Kundmachung - Wassergebührenordnung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 gemäß § 6 des Wasserleitungsbeitragsgesetzes, LGBI. Nr. 137/1962, i.d.g.F. und gemäß § 6 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971, LGBI. Nr. 42/1971 i.d.g.F. die nachstehende Verordnung beschlossen:
Kundmachung - Kanalabgabenordnung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBI. Nr. 71/1955, i.d.g.F. nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Kundmachung - Schöffenermittlung
Gemäß dem Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBI. Nr. 256/1990, idF. BGBI. I Nr. 121/2016, wird bekannt gegeben, dass die Auslosung der Personen, die nach den Bestimmungen des angeführten Bundesgesetzes für die Jahre 2027/2028 zum Geschworenen- und Schöffenamt berufen werden können,
am Freitag, 10. April 2026, 8.00 Uhr,
im Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, Parterre, stattfindet.
Die Amtshandlung ist öffentlich!
Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.
Kundmachung - Halt- und Parkverbot Hauptstraße Nutzung zu verkehrsfremden Zwecken für den Flomarkt am 19.04.2026
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Hauptstraße (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan) anlässlich der Veranstaltung „Flohmarkt in der Hauptstraße“, am Sonntag, dem 19. April 2026, in der Zeit von 0600 – 1400 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
„ausgenommen Fieranten“
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Weitere Beiträge …
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