Bekanntmachung - Delic Agan, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Delic Agan
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Gössgraben 22, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit. Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Michael Leitner Zu- und Umbau eines Unterstellplatzes zu einer Garage mit 3 KFZ-Abstellplätzen Brückengasse 11 Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 11.04.2025, eingelangt am 11.04.2025, hat der Bauwerber Michael Leitner, Brückengasse 11, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Zu- und Umbau eines Unterstellplatzes zu einer Garage mit 3 KFZ-Abstellplätzen" auf dem Grundstück Nr.: 273/11, EZ 588, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht. Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 7. Mai 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Brückengasse 11" angeordnet.
Kundmachung - Sperre im Arbeitsbereich Roßmarkt 6
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Aufstellung eines Containers im Bereich Roßmarkt 6, in der Zeit vom 30.04.2025 - 12.05.2025, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Sperre im Arbeitsbereich
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge"
gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7aZ 5 & 15
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Runderlass Nr. 7/2025 - Berufsjägerprüfung 2025
Bekanntmachung - Agan Delic, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Agan Delic
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Gößgraben 22, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit. Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
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