Kundmachung - Parkplatzsperre-Raiffeisenplatz
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 05.05.2026, in der Zeit von 11:00 bis 18:30 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
„ausgenommen Fahrzeuge Seminarteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck“
(genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Verständigung - Ehweiner Metallbau, Änderung der Betriebsanlage am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11
Herr Thomas Ehweiner hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Änderung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Schlosserei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11 auf dem Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.
Bei der genannten Betriebsanlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.
Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für
Donnerstag, den 09.04.2026, um 09:00 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (8793 Trofaiach, Gewerbepark 11) anberaumt.
Bekanntmachung gem. § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (Gewo 1994) - Ehweiner Metallbau, Änderung der Betriebsanlage am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11
Herr Thomas Ehweiner hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Änderung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Schlosserei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11 auf Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.
Die gegenständliche Betriebsanlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß §359bGewO 1994.
Die eingereichten Unterlagen liegen bis einschließlich
Mittwoch, 08.04.2026
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer Nr. 409, jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme auf. Hierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Erheben sie innerhalb der gesetzlichen Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.
Für eine Einsichtnahme bzw. für die Erhebung von Einwendungen wird um vorherige telefonische Anmeldung/Terminvereinbarung (0384245571-254) ersucht.
Verständigung - Mario Friedl e.U. - Errichtung und Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 3
Verständigung
Die Firma Mario Friedl e.U., Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am Standort: Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, auf Grundstück Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.
Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für
Dienstag, den 21. April 2026, um ca 11:00 Uhr
mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle (Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach) anberaumt.
Bekanntmachung gem. § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (Gewo 1994) - Mario Friedl e.U. - Errichtung und Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 3
Bekanntmachung
Die Firma Mario Friedl e.U., Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am Standort: Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, auf Grundstück Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.
Die gegenständliche Anlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß §359bGew01994.
Die eingereichten Projektunterlagen liegen bis einschließlich
Montag, den 20. April 2026
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer-Nr. 410, jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme auf. hlierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Für die Einsichtnahme wird um Terminvereinbarung ersucht. Erheben sie innerhalb der gesetzten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.
