Kundmachung - Sperre Obere Sonndorfstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Haussanierungsarbeiten in der Oberen Sonndorfstraße 23 vom 04.08.2025 bis 29.09.2025, Montag - Freitag in der Zeit 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot (in beide Richtungen)" mit der Zusatztafel
§52/1
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.07.2025 bis 30.07.2025
Kundmachung - Sperre Hauptplatz und Parkplatzsperre Hauptplatz anlässlich der Veranstaltung "Ferienspaß" am 09.08.2025
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l StVO, zur Inanspruchnahme des Hauptplatzes samt den sich dort befindlichen öffentlichen Parkplätzen (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan) anlässlich der Veranstaltung „Ferienspaß" am Samstag, dem 09.08.2025, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
(ausgenommen Einsatzfahrzeuge)
Aufhebung der Einbahnregelung
Aufhebung des Fahrverbots
(genaue Örtlichkeit und siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Parkplatzsperren anlässlich des Rupertikirtages am 24.09.2025
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) BGBI.Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 StVO, anlässlich der Veranstaltung des Rupertikirtages für die Parkplätze in der Hauptstraße und in der Luchinettigasse mit Ausnahme der Parkplätze der Polizeiinspektion Trofaiach (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan), am Mittwoch, dem 24.09.2025, von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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