Parkplatzsperre Roßmarkt anlässlich der Veranstaltung Roßmarktfest

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. StVO, die Sperre der öffentlichen Parkplätze am Roßmarkt, antässlich der Veranstaltung Roßmarktfest vom 23.06.2024, 13:00 Uhr bis 30.06.2024, 12:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
      „ausgenommen Fieranten"
      genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Fahrbahnverengung Gimplach anlässslich des Pfingstfestes der Freiwilligen Feuerwehr Gimplach

      Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO anlässlich des Pfingstfestes der Freiwilligen Feuerwehr Gimplach im Bereich des Rüsthauses der FF Gimplach (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan) in der Zeit vom 13.05.2024 - 20.05.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen an:

      „Einengung der Fahrbahn für den Veranstaltungsbereich"
      Verkehrsregelung nach Regelplan L02

      „Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO"

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

       

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