Bekanntmachung - Schönlechner Heimo, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Schönlechner Heimo
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Badgasse 3/7, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegensteinen im Zeitraum vom 02.06.2025 bis 30.06.2025
Tierärztlicher Notdienst Juli bis September 2025
Kundmachung - Widmung als öffentliches Gut
„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 beschlossen, folgende Grundstücksteilflächen und folgendes Grundstück in öffentliches Gut umzuwandeln und beschreibt für diese Flächen den Gemeingebrauch als Voraussetzung zur Übertragung in das öffentliche Gut:
• Trennstück 2 des Grundstückes 783/1, EZ 34, KG 60362 Trofaiach, gemäß der Vermessungsurkunde der Vermessung Sommer ZT GmbH GZ 4978-2, vom 30.04.2025, im Ausmaß von gerundet 57 m², welches nach erfolgter Abschreibung mit dem öffentlichen Gut Grundstück Nr. 751/1, EZ 1474, KG 60362 Trofaiach zu vereinigen sein wird.
• Trennstück 4 des Grundstückes 788/3, EZ 34 KG 60362 Trofaiach, gemäß der Vermessungsurkunde der Vermessung Sommer ZT GmbH GZ 4978-2, vom 30.04.2025, im Ausmaß von gerundet 331 m².
• Grundstück 788/20, EZ 34, KG 60362 Trofaiach, im Ausmaß von gerundet 456 m²."
Diese Verordnung wird gemäß § 92 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F. durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 27.06.2025 bis 11.07.2025 öffentlich kundgemacht."
Kundmachung - Straßenbenennung Tulpenweg
Der Gemeinderat der Stadt Trofaiach beschloss in seiner Sitzung am 26.06.2025, dass für die neu entstehende Straße des Bebauungsplangebietes „Grdst. Nr. 115/1, KG Gai (OT Edling)" die Bezeichnung „Tulpenweg" festgelegt wird.
Der beiliegende Plan bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss wird gemäß § 92 Abs 1 der Stmk Gemeindeordnung 1967, LGBI Nr. 115/1967 idF LGBI Nr. 96/2019, durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 27.06.2025 bis 11.07.2025 öffentlich kundgemacht.
Kundmachung - Jagdpachtentgelt; Aufteilung Jagdjahr 2025/2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach beschloss in seiner Sitzung am 27.06.2024, dass gemäß § 21 Abs. 1 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBI. Nr. 23/1986 i.d.g.F., die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes für die Jagdpachtzeit 2025/2026 unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Flächen erfolgt.
Der vom Bürgermeister erstellte Aufteilungsentwurf wurde in der Zeit vom 05.05.2025 bis 02.06.2025 öffentlich kundgemacht. Es wurden keine Einwendungen dagegen eingebracht.
Einzelne Grundbesitzer, deren Grundstücke dem Gemeindejagdgebiet von Trofaiach einverleibt sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile per 2025/2026 innerhalb von sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses (27.06.2025 bis einschließlich 08.08.2025) in der Gemeindekasse zu beheben.
Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen gemäß § 21 Abs. 3 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 zugunsten der Gemeindekasse.
Kundmachung - Grundstücksteilflächen Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut und Aufhebung des Gemeingebrauchs
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, das Trennstück 2 des Grst. Nr. 783/4, EZ 275, KG 60307 Gimplach, gemäß Teilungsplan von DI Harald Wirnsberger, Grazerstraße 13, 8600 Bruck/Mur, vom 31.03.2025, GZ: 6772-25, aus dem öffentlichen Gut auszuscheiden und für diese Flächen den Gemeingebrauch aufzuheben.
Diese Verordnung wird gemäß § 92 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F. durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 27.06.2025 bis 11.07.2025 öffentlich kundgemacht.
Kundmachung - Sperre Rötzstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. dt. StVO, zwecks Grabungsarbeiten im Bereich Rötz 3 bis Silberbergweg l, vom 25.06.2025 bis 18.07.2025 folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
"Fahrverbot (in beide Richtungen)" mit der Zusatztafel "
ausgenommen Baustellenfahrzeuge"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Manfred Ruckenstuhl - Zubau eines Windfanges, einer Balkones bzw. einer Gastgartenüberdachung und Einbau einer Notausgangstüre, Vordernbergerstraße 13, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 20.05.2025, eingelangt am 13.06.2025, hat der Bauwerber Manfred Ruckenstuhl, Vordernbergerstraße 13/3, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Zubau eines Windfanges, eines Balkones bzw. einer Gastgartenüberdachung und Einbau einer Notausgangstüre" auf dem Grundstück Nr.: 67/1, EZ 50, KG 60311 Hafning, GB 60311 Hafning, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 9. Juli 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Vordernbergerstraße 13" angeordnet.
Kundmachung - Karl Ruckenstuhl - Änderung bei der Bauausführung für den Neubau der Garage, Errichtung eines überdachten Autoabstellplatzes für 2 PKW und einer Einfriedung mit Einfahrtstor, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 16.05.2025, eingelangt am 10.06.2025, hat der Bauwerber Karl Ruckenstuhl, Vordernbergerstraße 13/4, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Änderung bei der Bauausführung für den Neubau der Garage, Errichtung eines überdachten Autoabstellplatzes für 2 PKW und einer Einfriedung mit Einfahrtstor" auf dem Grundstück Nr.: 98/4, EZ 50, KG 60311 Hafning, GB 60311 Hafning, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Dienstag, dem 8. Juli 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Erzherzog-Johann-Straße 9" angeordnet.
Ausschreibung von Atelier-Auslandsstipendken des Landes Steiermark 2026
Kundmachung Dienstanweisung Nr. 07/2025
Kundmachung - Sitzungsplan 2025
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 für das restliche Jahr 2025 einen
Sitzungsplan 2025
gemäß § 51 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F. beschlossen und die Termine für die Gemeinderatssitzungen wie folgt festgelegt:
26.Juni 2025
25. September 2025
11. Dezember 2025
KUNDMACHUNG - ERGEBNIS GEMEINDERATSWAHL
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2025
Runderlass Nr. 4/2025 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Kundmachung - Gemeinderatswahlen am 23. März 2025, Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Landtagswahl am 24.11.2024
Kundmachung - Ergebnis der Landtagswahl 2024
Ergebnis Nationalratswahl
Übung des Österreichischen Bundesheeres in der Zeit von 16.09.2024 bis 27.09.2024
Kundmachung - Glögglhof Besitz GmbH - Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt, Erzherzog-Johann-Straße 9, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 18.03.2024, eingelangt am 21.03.2024, hat die Bauwerberin Glögglhof Besitz GmbH, Schardorf 25a, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt" auf dem Grundstück Nr.: .332, EZ 1551, KG 60362 Trcfaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 24. April 2024, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Erzherzog Johann Straße 9" angeordnet.
Runderlass Nr. 5/2024 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr