Bekanntmachung - Farkas Jan, Zustellung eines Schriftstück
Für Herrn
Farkas Jan
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, idgF, gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - HOFER KG - Änderung der Betriebsanlage (Zu- und Umbau sowie Erweiterung bzw. Anpassung Kundenparkplatz und Designaustausch Standlogo im Zufahrtsbereich) am STO: 8793 Trofaiach, Kehrgasse 10, Grst. Nr. 303/8, EZ 1840 KG 60362 Trofaiach
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung
In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Die Hofer KG, Zweigniederiassung Hausmannstätten, 8071 Hausmannstätten, Grazer Straße 60, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage am Standort: 8793 Trofaiach, Kehrgasse 10 (Grst. Nr. 303/8, KG 60362 Trofaiach), durch den Zu- und Umbau der Hofer Filiale, die Erweiterung bzw. Anpassung des Kundenparkplatzes und den Designaustausch des bestehenden Standlogos im Bereich der Zufahrt, angesucht.
Ort: 8793 Trofaiach, Kehrgasse 10
Datum: Dienstag, den 16. März 2021
Zeit: 09:00 Uhr
Treffpunkt: an Ort und Stelle
die weitere Verhandlung wird im großen Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Leoben abgehalten
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Kundmachung - Halbseitige Sperre Kehrgasse 1-10
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit, b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO zwecks Grabungsarbeiten zwecks div. Hebearbeiten (Kran) anlässlich eines Trafotausches im Bereich Kehrgasse 1 - 10, am 14.03.2021 in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halbseitige Sperre der Fahrbahn
Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS05.05.44
Regelplan LO 3
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Rechnungsabschluss 2020
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung - Eröffnungsbilanz 2020
Der Entwurf für die Eröffnungsbilanz 2020 nach VRV 2015 zum Stichtag 1.1.2020 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen die Eröffnungsbilanz innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung Petra Zechner, Bernahrd Zechner; Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäude zu Garagen Baubewilligung
Mit der Eingabe vom 20.01.2021 haben die Bauwerber Petra Zechner, Kurzheim 5, 8793 Trofaiach und Bernhard Zechner, Kurzheim 5, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß §§ 19 und 29 des Steiermärkischen Baugesetzes - Stmk. BauG LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks ''Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäude zu Garage'' auf dem Grundstück Nr.: 28/2, KG 60307 Gimplach, EZ 22, GB 60307 Gimplach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG BGBI. Nr. 51/1991 idgF, i. V. m. dem § 24 Abs. 1 des Steiermärksichen Baugesetzes die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Mittwoch, den 10.März 2021, um ca. 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt ''Gimplach 48, 8793 Trofaiach'' angeordnet.
Bekanntmachung - Varadiova Erika - Zustellung eines Schriftstückes
Für Frau
Varadiova Erika
zuletzt wohnhaft 8794 Trofaiach, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, idgF, gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Markus Konrad und Marion Haindler - Errichtung eines Garagengebäudes undvon 2 Schutzdächern, Baubewilligung
Mit der Eingabe vom 02.02.2021 haben die Bauwerber Markus Konrad, Stadiongasse 20, 8793 Trofaiach und Marion Haindler, Stadiongasse 20, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß §§ 19 und 29 des Steiermärkischen Baugesetzes - Stmk. BauG LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung eines Garagengebäudes und von 2 Schutzdächern" auf dem Grundstück Nr.: 671/2, KG 60349 Rotz, EZ 210, GB 60349 Rötz, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG BGBI. Nr, 51/1991 idgF, i. V. m. dem § 24 Abs 1 des Steiermärkischen Baugesetzes die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Montag, den 8. März 2021, um ca. 09:30 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Stadiongasse 20, 8793 Trofaiach" angeordnet.
Kundmachung - Wahl der Gemeindebäuerin und ihrer Stellvertreterin
Termin: Freitag, 05. März 2021, 19:00 Uhr
Ort: Sepp Luschnik-Saal, Gemeindeamt Trofaiach
Kundmachung Draghici Adriana; Zustellung eines Schriftstückes
Für Frau
Draghici Adriana
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, idgF, gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.
Kundmachung - Dr. mont. Dipl.-Ing. Franz Kainersdorfer - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 überdachten Stellplätzen und Geländeanpassungen, Baubewilligung
Mit der Eingabe vom 28.01.2021 hat der Bauwerber Dr. mont. Dipl.-Ing. Franz Kainersdorfer, Oberschardorf 20, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß §§ 19 und 29 des Steiermärkischen Baugesetzes - Stmk. BauG LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 überdachten Stellplätzen und Geländeanpassungen" auf dem Grundstück Nr.: 724/18, KG 60353 Schardorf, EZ 361, GB 60353 Schardorf, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG BGBI. Nr. 51/1991 idgF, i. V. m. dem § 24 Abs l des Steiermärkischen Baugesetzes die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Montag, den 8. März 2021, um ca. 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Oberschardorf 20a, 8793 Trofaich" angeordnet.
Kundmachung - Voranschlag 2021 Tourismusverband Erzberg Land
Der Voranschlag 2021 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Öffnungszeiten im Gemeindeamtzur Einsicht auf.
Jedem Tourismusinteressenten steht es frei, gegen den Voranschlag 2021 innerhalb der Auflagefrist beim Tourismusverband schriftliche Ein-Wendungen einzubringen.
Kundmachung Bebauungsplan ,, Glanzweg III (OT Trofaiach)'', für die Grdst. Nr. 783/1 und 788, beide KG 60362 Trofaiach, verfasst von der ANKO ZT GmbH, Stand der Ausfertigung: 15.02.2021, GZ: 18 BP TR 022 - Anhörung
gemäß § 40 (6) Z. 2 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 iVm § 92 Stmk. Gemeindeordnung 1967.
Der Bebauungsplan ,,Glanzweg III (OT Trofaiach)'', betreffend die o.a. Grundstücke, wird in der Zeit von 16.02.2021 bis 02.03.2021 im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Trofaiach angehört und kann innerhalb der Anhörungsfrist im Bauamt während der Parteienverkehrsstundfen allgemein Einsicht genommen werden. Für diese Akteneinsicht sind Termine zu vereinbaren (06847-2255-269)
Erfolgt die Übermittlung einer Einwendung elektronisch per E-Mail, so ist diese innerhalb der Amtsstunden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
Kundmachung Zustellung eines Schriftstückes Emanuel-Emil Bilbie
Für
Emanuel-Emil Bilbie
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBI. Nr. 200/1982, i.d.g.F., gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung angerechnet, als bewirkt.
Kundmachung Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen
mit einem Wert ab 0 Euro
gem. § 42a SPG
Im Zeitraum von 04.01.2021 bis 01.02.2021 wurden folgende Fundgegstände abgegeben:
Trofaiach
- Bekleidung: Schal, Halstuch
- Elektronik und EDV-Geräte: Handy
- Schlüssel, Schlüsselanhänger: Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln und Anhänger
Gleisarbeiten mit Sperre der B 115 zwischen Eisenerz und Hieflau
Information Entminungsdienst des Österreichischen Bundesheer - Auffindung von explosiven Kriegsrelikten
Kundmachung über die Amtsstunden sowie die Parteienverkehrszeiten
Kundmachung
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinden Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI.
Nr. 51/1991, i.d.g.F., werden für die Stadtgemeinde Trofaiach die Amtsstunden sowie die
Parteienverkehrszeiten wie folgt festgelegt:
Parteienverkehr:
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
(sowie jeweils nach Vereinbarung)
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen ist die Eingangstur werktags Montag, Dienstag,
Mittwoch von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, sowie Donnerstag van 07:00 Uhr - 19:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr geöffnet.
Bei Terminen außerhalb dieser Zeiten ist die Türglocke zu betätigen.
Die Telefonvermittlung ist während der Parteienverkehrszeiten unter der Nummer 03847/2255-0 besetzt.
Einbringungen von Schriftstücken:
Für die Einbringung schriftlicher Anliegen gemäß § 13 AVG an die Stadtgemeinde Trofaiach stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Einbringungen von Schriftstücken per Post :
Stadtgemeinde Trofaiach
Luchinettigasse 9
8793 Trofaiach
Einbringungen von Schriftstücken per Telefax: Fax: +43 3847 2255 88
Einbringungen von Schriftstücken per Mail: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach Ende der Parteienverkehrszeiten eingebrachte schriftliche Mitteilungen gelten erst am nachstfolgenden Werktag als eingebracht.