Kundmachung - Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft für Leoben und Umgebung, Errichtung von 2 Reihenhausanlagen mit jeweils 4 Wohneinheiten, von 2 überdachten Autoabstellplätzen für jeweils 4 PKW und integrierten Müllraum, von 8 PKW Ab

       Mit Ansuchen vom 07.02.2024, eingelangt am 07.02.2024, hat die Bauwerberin Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft für Leoben und Umgebung, Mayr-Melnhof-Straße 8, 8700 Goß, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 2 Reihenhausanlagen mit jeweils 4 Wohneinheiten, von 2 überdachten Autoabstellplätzen für jeweils 4 PKW und integrierten Müllraum, von 8 PKW Abstellplätzen im Freien, Einbau einer Pelletsfeuerungsanlage und Durchführung einer Geländeveränderung, Auweg 23 a-d und 25 a-d auf dem Grundstück Nr.: 281/19, EZ 2118, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.

      Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

      Mittwoch, dem 3. April 2024, um 09:00 Uhr,

      mit dem Zusammentritt "bei der Liegenschaft Auweg 27a" angeordnet.

       

      Kundmachung - Gehsteigsperre im Bereich Trabocherstraße 31 bis Alois-Schaller-Straße 51

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l StVO, zwecks Grabungsarbeiten für die Verlegung von Stromleitungen im Bereich der Liegenschaft Trabocherstraße 31 bis Alois Schaller Straße 51, in der Zeit vom 18.03.2024 - 20.09.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
      Gehsteigsperre
      Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Doris Spiessl - Umbau des Wohnhauses und Zubau einer Außenstiege, Baumschulweg 23, Baubewilligung

      Mit Ansuchen vom 05.02.2024, eingelangt am 12.02.2024, hat die Bauwerberin Doris Spiessl, (vormals Doris Sagadin, gem. Heiratsurkunde) Baumschulweg 23/1, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Umbau des Wohnhauses und Zubau einer Außenstiege" auf dem Grundstück Nr.: 958, EZ 1312, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht. Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

      Mittwoch, dem 27. März 2024, um 09:00 Uhr,

      mit dem Zusammentritt "Baumschulweg 23" angeordnet.

      Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich Schardorf

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungs- und Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Liegenschaft Schardorf 25, in der Zeit vom 19.03.2024 - 31.03.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
      Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44
      Regelplan LO 3

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Sperre Schulgasse

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Abbrucharbeiten im Bereich der Liegenschaft Schulgasse 5 (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), in der Zeit vom 18.03.2024 - 05.04.2024, jeweils Montag bis Freitag 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      „Fahrverbot"
      „ausgenommen Baustellenfahrzeuge

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Halte- und Parkverbot Ostermarkt am Hauptplatz

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit., für einen Teil der öffentlichen Parkplätze am Hauptplatz, in der Zeit vom 18.03.2024 - 06:00 Uhr bis 30.03.2024 - 21:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte-und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
      (ausgenommen Bauernschmaus Villach
      genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Bekanntmachung - NICOLICEA STANA - Zustellung eines Schriftstückes

      Für Nicolicea Stana zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Unterkurzheim 17, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.

      Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlikchen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.

      Bekanntmachung - Covaci Rodica - Zustellung eines Schriftstückes

      Für Covaci Rodica zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Unterkurzheim 17, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.

      Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlikchen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.

      Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich und Gehsteigsperre Kolonigasse

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l StVO, zwecks Grabungsarbeiten für die Verlegung von Strom- und Wasserleitung im Bereich der Liegenschaft Trabocherstraße 2bis Kehrgasse 41a, in der Zeit vom 11.03.2024 - 31.05.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
      Gehsteigsperre
      Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Halbseitige Sperre im Arbeitsbereich und Gehsteigsperre Kolonigasse

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l StVO, zwecks Grabungsarbeiten für die Verlegung von Strom- und Wasserleitung im Bereich der Liegenschaft Trabocherstraße 2bis Kehrgasse 41a, in der Zeit vom 11.03.2024 - 31.05.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
      Gehsteigsperre
      Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - Stadtgemeinde Trofaiach, Abbruch eines bestehenden Gebäudes sowie Errichtung eines Parks im 30-jährigen Hochwasserabflussbereich des Vordernbergerbaches, wasserrechtliche Bewilligung

      In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:

      Stadtgemeinde Trofaiach, Abbruch eines bestehenden Gebäudes sowie Errichtung eines Parks im 30-jährigen Hochwasserabflussbereich des Vordernbergerbaches auf Grst. Nr. .77/1, .77/2, 533/10 und 546/4, alle KG und Ortsgemeinde Trofaiach, wasserrechtliche Bewilligung

      Ort: Vor dem Objekt Hauptstraße 62, 8793 Trofaiach

      Datum: 25. März 2024

      Zeit: 13:00 Uhr

      Kundmachung - Halte- und Parkverbot am Hauptplatz anlässlich der Palmweihe am 24.03.2024

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit., für die öffentlichen Parkplätze am Hauptplatz, am Sonntag, dem 24.03,2024, in der Zeit von 700 bis 1300 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte-und Parkverbotgemäß § 52 Z l3b StVO
      (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Halbseitige Sperre und Sperre Gehweg im Arbeitsbereich Koloniegasse 1 bis Langefelderstraße 68

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für die Verlegung Glasfaserleitung im Bereich der Liegenschaft Koloniegasse l bis Langefelderstraßen 68, in der Zeit vom 05.03.2024 - 31.12.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
      Gehsteig Sperre im Arbeitsbereich
      Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung - Halbseitige Sperre und Sperre Gehweg im Arbeitsbereich Koloniegasse 1 bis Langefelderstraße 68

       Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten für die Verlegung Glasfaserleitung im Bereich der Liegenschaft Koloniegasse l bis Langefelderstraßen 68, in der Zeit vom 05.03.2024 - 31.12.2024, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halbseitige Sperre der Fahrbahn im Arbeitsbereich
      Gehsteig Sperre im Arbeitsbereich
      Verkehrsregelung It. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44

      Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Kundmachung Volksbegehren

       

      Volksbegehren "Frieden durch Neutralität"

      Volksbegehren "Nein zu Atomkraft"

      Volksbegehren "Parteiförderung abschaffen"

      Volksbegehren "CO2-Steuer abschaffen"

      Volksbegehren "Energieabgaben streichen"

      Volksbegehren "Glyphosat verbieten"

      Volksbegehren "Essen nicht wegwerfen"

      Volksbegehren "Energiepreisexplosion jetzt stoppen"

      Volksbegehren "Tägliche Turnstunde"

      Volksbegehren "Kein NATO-Beitritt"

      Volksbegehren "Das Intenstivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren"

      Volksbegehren "Kein Elektroauto-Zwang"

      Volksbegehren "Neutralität Österreichs stärken"

      Volksbegehren "Bist du Gscheit"

       

       

      Kundmachung - Parkplatzsperren Raiffeisenplatz

      Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 19.01.2024, in der Zeit von 12:30 bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

      Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
      „ausgenommen Fahrzeuge Seminarteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck"
      (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)

      Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Veröffentlichungspflicht gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG

      Gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG haben die mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe von ihnen ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen sowie deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Weise zu veröffentlichen. Die sietens der Stadtgemeinde Trofaiach ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen werden in Erfüllung dieser Verpflichtung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten im Gemeindeamt aufgelegt. Um Terminvereinbarung unter 03847/2255-268 bzw. unter thomas.hammer@trofaiach.gv.at wird ersucht.

      Kontakt

      Stadtgemeinde Trofaiach
      Luchinettigasse 9
      A-8793 Trofaiach
      +43 3847 2255 0
      +43 3847 2255 88
      gemeinde(at)trofaiach.gv.at

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      MO: 8.00 – 12.00 & 14.00 – 16.00 Uhr 
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