Parkplatzsperre Roßmarkt anlässlich der Veranstaltung Roßmarktfest
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. l lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. StVO, die Sperre der öffentlichen Parkplätze am Roßmarkt, antässlich der Veranstaltung Roßmarktfest vom 23.06.2024, 13:00 Uhr bis 30.06.2024, 12:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
„ausgenommen Fieranten"
genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. l StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.