Kundmachung - Rottenmanner Sieldungsgenossenschaft gemeinnützige GmbH, Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 6 drei-viergeschossigen Mehrparteienwohnhäuser mit insgesamt 63 Wohneinheiten mit Balkonen und Terrassen sowie Tiefgarage mit 69 PKW-Abstellplätzen, von 16 PKW-Abstellplätzen im Freien, von Müllplatz-, Fahrrad- sowie Kinderwageneinhausungen, von Eingangsschutzdächern, von Einfriedungen/Sichtschutzkonstruktionen, von Photovoltaikanlagen und Durchführung von Geländeveränderungen, Koloniegasse 31a, b, c, d, e, f, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 16.12.2025, eingelangt am 15.01.2026, hat die Bauwerberin Rottenmanner Sieldungsgenossenschaft gemeinnützige GmbH, Westrandsiedlung 312, 8786 Rottenmann, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 6 drei-viergeschossigen Mehrparteienwohnhäusern mit insgesamt 63 Wohneinheiten mit Balkonen und Terrassen sowie Tiefgarage mit 69 PKW-Abstellplätzen, von 16 PKW-Abstellplätzen im Freien, von Müllplatz-, Fahrrad- sowie Kinderwageneinhausungen, von Eingangsschutzdächern, von Einfriedungen/Sichtschutzkonstruktionen, von Photovoltaikanlagen und Durchführung von Geländeveränderungen" auf dem Grundstück Nr. 724/16, EZ 2139, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 22. April 2026, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Einbindung der Zufahrtsstraße zum hleilpädagogischen Kindergarten der Lebenshilfe Trofaiach (Koloniegasse 31)" angeordnet.
Runderlass Nr. 7/2026 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Gefahr
Runderlass Nr. 7/2026 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Gefahr
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit in Teilen des Bezirkes Leoben und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben auf die beiliegende Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:
- 50 m zu Gebäuden;
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich landund
forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden
Maßnahmen getroffen werden; - 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht
entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können
von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel
der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden; - 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
Bekanntmachung - Ciucur Gabriela-Maria, Zustellung eines Schriftstückes
Für
Ciucur Gabriela-Maria
zuletzt wohnhaft 8793 Trofaiach, Glögglhofgasse 23/2, liegt beim Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, eine amtliche Mitteilung derselben Behörde zur Abholung bereit.
Gemäß § 25 (1) Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, i.d.g.F. gilt die Zustellung der amtlichen Mitteilung nach Ablauf von zwei Wochen, vom Tag des Anschlages dieser Bekanntmachung an gerechnet, als bewirkt.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.03.2026 bis 30.03.2026
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.03.2026 bis 30.03.2026
Kundmachung - Abfallabfuhrordnung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 gemäß § 11 i.V.m. § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, L6BI. Nr. 65/2004 i.d.g.F., und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz- Verfassungsgesetzes 1948, BGBI. Nr. 45/1948 i.d.g.F., i.V.m. § 17 Abs.3.Z.4 des Finanzausgleichsgesetzes 2024, BGBI. I Nr. 168/2023 i.d.g.F., die Abfuhrordnung der Stadtgemeinde Trofaiach beschlossen.
Diese Verordnung tritt mit 13.04.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallabfuhrordnung der Stadtgemeinde Trofaiach vom 25.09.2025 außer Kraft. Da der Umfang der Abfallabfuhrordnung der Stadtgemeinde Trofaiach den Anschlag an der Amtstafel nicht zulässty liegt diese gemäß § 92 Abs. 2 der Stmk. Gemeinde- Ordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F., innerhalb der Kundmachungsfrist im Stadtamt (Luchinettigasse 9, 8793 Trofaiach, 2. Stock, Zimmer 211) während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
Montag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 7 bis 19 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Diese Verordnung wird gemäß § 92 Abs. l der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F., durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 27.03.2026 bis 10.04.2026 öffentlich kundgemacht.
Kundmachung - Rechnungsabschluss 2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. März 2026 den Rechnungsabschluss für 2025 genehmigt.
Kundmachung - Vergabe Katastralgemeindejagd Gai
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die Ausübung des Jagdrechtes im Gemeindejagdgebiet Trofaiach, umfassend die Katastralgemeinden Gößgraben-Freienstein, Gai, Gimplach und Schardorf im unverbürgten Flächenausmaß von 1.775,6828 ha, entsprechend den Bestimmungen des § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 i.d.g.F., zum Pachtschilling von jährlich € 11.541,94 für die Dauer der Jagdpachtperiode – das ist vom 01.04.2028 bis einschließlich 31.03.2038 – an Herrn Mathias Naumann, Prozessionsweg 411, 48155 Münster, zu verpachten.
Dieser Beschluss wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es gemäß § 24 Abs 2 Steiermärkisches Jagdgesetz jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet freisteht, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung an gerechnet, bei der Stadtgemeinde Trofaiach (2. Stock, Zimmer 207) Einwendungen durch Eintragung in die für diesen Zweck im Stadtamt während der Amtsstunden (Mo: 800 – 1200 & 1400 – 1600 Uhr; Di, Mi, Fr: 0800 – 12.00 Uhr; Do: 700 – 1900 Uhr) aufgelegten, mit fortlaufender Nummerierung versehenen Formblätter, einzubringen.
Kundmachung - Vergabe Katastralgemeindejagd Laintal
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die Ausübung des Jagdrechtes im Gemeindejagdgebiet Trofaiach, umfassend die Katastralgemeinde Laintal im unverbürgten Flächenausmaß von 1.139,5984 ha, entsprechend den Bestimmungen des § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 i.d.g.F., zum Pachtschilling von jährlich € 9.914.51 für die Dauer der Jagdpachtperiode – das ist vom 01.04.2028 bis einschließlich 31.03.2038 – an die die Jagdgesellschaft Laintal Trofaiach, vertreten durch den Obmann Herrn Ernst Falzberger, Sonnseitenweg 12, 8793 Trofaiach, zu verpachten.
Dieser Beschluss wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es gemäß § 24 Abs 2 Steiermärkisches Jagdgesetz jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet freisteht, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung an gerechnet, bei der Stadtgemeinde Trofaiach (2. Stock, Zimmer 207) Einwendungen durch Eintragung in die für diesen Zweck im Stadtamt während der Amtsstunden (Mo: 800 – 1200 & 1400 – 1600 Uhr; Di, Mi, Fr: 0800 – 12.00 Uhr; Do: 700 – 1900 Uhr) aufgelegten, mit fortlaufender Nummerierung versehenen Formblätter, einzubringen.
Kundmachung - Vergabe Katastralgemeindejagd Hafning
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die Ausübung des Jagdrechtes im Gemeindejagdgebiet Trofaiach, umfassend die Katastralgemeinden Hafning, Krumpen, Rötz und Treffning im unverbürgten Flächenausmaß von 450,2111 ha, entsprechend den Bestimmungen des § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 i.d.g.F., zum Pachtschilling von jährlich € 3.047,93 für die Dauer der Jagdpachtperiode – das ist vom 01.04.2028 bis einschließlich 31.03.2038 – an die Jagdgesellschaft Stiendl, Johann-Königshofer-Gasse 10, 8793 Trofaiach, vertreten durch den Obmann Herrn Alfred Stiendl, Vordernbergerstraße 37, 8793 Trofaiach, zu verpachten.
Dieser Beschluss wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es gemäß § 24 Abs 2 Steiermärkisches Jagdgesetz jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet freisteht, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung an gerechnet, bei der Stadtgemeinde Trofaiach (2. Stock, Zimmer 207) Einwendungen durch Eintragung in die für diesen Zweck im Stadtamt während der Amtsstunden (Mo: 800 – 1200 & 1400 – 1600 Uhr; Di, Mi, Fr: 0800 – 12.00 Uhr; Do: 700 – 1900 Uhr) aufgelegten, mit fortlaufender Nummerierung versehenen Formblätter, einzubringen.
Kundmachung - Vergabe Katastralgemeindejagd Trofaiach
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die Ausübung des Jagdrechtes im Gemeindejagdgebiet Trofaiach, umfassend die Katastralgemeinde Trofaiach im unverbürgten Flächenausmaß von 502,0683 ha, entsprechend den Bestimmungen des § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 i.d.g.F., zum Pachtschilling von jährlich € 1.044,30 für die Dauer der Jagdpachtperiode – das ist vom 01.04.2028 bis einschließlich 31.03.2038 – an Herrn Johann Funkl, Laintal 28, 8793 Trofaiach, zu verpachten.
Dieser Beschluss wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es gemäß § 24 Abs 2 Steiermärkisches Jagdgesetz jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet freisteht, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung an gerechnet, bei der Stadtgemeinde Trofaiach (2. Stock, Zimmer 207) Einwendungen durch Eintragung in die für diesen Zweck im Stadtamt während der Amtsstunden (Mo: 800 – 1200 & 1400 – 1600 Uhr; Di, Mi, Fr: 0800 – 12.00 Uhr; Do: 700 – 1900 Uhr) aufgelegten, mit fortlaufender Nummerierung versehenen Formblätter, einzubringen.
Kundmachung - Friedhofsordnung 2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen:
Kundmachung - Wassergebührenordnung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 gemäß § 6 des Wasserleitungsbeitragsgesetzes, LGBI. Nr. 137/1962, i.d.g.F. und gemäß § 6 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971, LGBI. Nr. 42/1971 i.d.g.F. die nachstehende Verordnung beschlossen:
Kundmachung - Kanalabgabenordnung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBI. Nr. 71/1955, i.d.g.F. nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Kundmachung - Schöffenermittlung
Gemäß dem Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBI. Nr. 256/1990, idF. BGBI. I Nr. 121/2016, wird bekannt gegeben, dass die Auslosung der Personen, die nach den Bestimmungen des angeführten Bundesgesetzes für die Jahre 2027/2028 zum Geschworenen- und Schöffenamt berufen werden können,
am Freitag, 10. April 2026, 8.00 Uhr,
im Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, Parterre, stattfindet.
Die Amtshandlung ist öffentlich!
Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.
Kundmachung - Halt- und Parkverbot Hauptstraße Nutzung zu verkehrsfremden Zwecken für den Flomarkt am 19.04.2026
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, für die Hauptstraße (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan) anlässlich der Veranstaltung „Flohmarkt in der Hauptstraße“, am Sonntag, dem 19. April 2026, in der Zeit von 0600 – 1400 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
„ausgenommen Fieranten“
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Parkplatzsperre-Raiffeisenplatz
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Benützung öffentlicher Parkplätze (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender und einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildender Plan), am 05.05.2026, in der Zeit von 11:00 bis 18:30 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel
„ausgenommen Fahrzeuge Seminarteilnehmer der Raiffeisenbank Leoben-Bruck“
(genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Verständigung - Ehweiner Metallbau, Änderung der Betriebsanlage am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11
Herr Thomas Ehweiner hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Änderung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Schlosserei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11 auf dem Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.
Bei der genannten Betriebsanlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.
Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für
Donnerstag, den 09.04.2026, um 09:00 Uhr
mit Zusammentritt an Ort und Stelle (8793 Trofaiach, Gewerbepark 11) anberaumt.
Bekanntmachung gem. § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (Gewo 1994) - Ehweiner Metallbau, Änderung der Betriebsanlage am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11
Herr Thomas Ehweiner hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Änderung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Schlosserei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 11 auf Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.
Die gegenständliche Betriebsanlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß §359bGewO 1994.
Die eingereichten Unterlagen liegen bis einschließlich
Mittwoch, 08.04.2026
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer Nr. 409, jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme auf. Hierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Erheben sie innerhalb der gesetzlichen Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.
Für eine Einsichtnahme bzw. für die Erhebung von Einwendungen wird um vorherige telefonische Anmeldung/Terminvereinbarung (0384245571-254) ersucht.
Verständigung - Mario Friedl e.U. - Errichtung und Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 3
Verständigung
Die Firma Mario Friedl e.U., Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am Standort: Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, auf Grundstück Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.
Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für
Dienstag, den 21. April 2026, um ca 11:00 Uhr
mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle (Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach) anberaumt.
Bekanntmachung gem. § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (Gewo 1994) - Mario Friedl e.U. - Errichtung und Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am STO: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 3
Bekanntmachung
Die Firma Mario Friedl e.U., Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Werkstatt zur Ausübung des Dachdeckerei- und Spenglereigewerbes am Standort: Gimplach-Gewerbepark 3, 8793 Trofaiach, auf Grundstück Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.
Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.
Die gegenständliche Anlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß §359bGew01994.
Die eingereichten Projektunterlagen liegen bis einschließlich
Montag, den 20. April 2026
in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer-Nr. 410, jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme auf. hlierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Für die Einsichtnahme wird um Terminvereinbarung ersucht. Erheben sie innerhalb der gesetzten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.
Runderlass Nr. 4/2026 - Jägerprüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte 2026
Im Sinne der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.11.1964, LGBI. Nr. 1356/1964 (Jägerprüfungsverordnung)idF LGBI. Nr. 15/2025 über die Prüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarie wird kundgemacht, dass die Prüfungen zur Erlangung der ersten Jagdkarte für den Verwaltungsbezirk Leoben
am Dienstag. den 16. Juni und Mittwoch. den 17. Juni 2026
mit Beginn jeweils um 08:00 Uhr
in der Bezirkshauptmannschaft, großer Sitzungssaal, 3. Stock, Zimmer 320 abgehalten werden.
Kundmachung - Aufsichtsjägerprüfung 2026, Runderlass Nr. 1/2026
Das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, hat mit Erlass vom 29.01.2026 Nachstehendes bekanntgegeben:
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idgF werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a) der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,
b) ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes
1986 idgF genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
c) ein allgemeinmedizinisches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht
älter als 3 Monate).
Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 12. April 2026 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen.
Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 01. Juni 2026 stattfindenden Prüfungen nicht berücksichtigt werden.
Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein über die Prüfungsgebühren beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.
Kundmachung - Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark - Geburtsjahrgang 2008
Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark - Geburtsjahrgang 2008
Kundmachung - Sitzungsplan per 2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 für das Jahr 2026 einen
Sitzungsplan 2026
gemäß § 51 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F. beschlossen und die Termine für die Gemeinderatssitzungen wie folgt festgelegt:
26. März 2026
25.Juni 2026
24. September 2026
10. Dezember 2026
