Kundmachung - Sperre Obere Sonndorfstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Haussanierungsarbeiten in der Oberen Sonndorfstraße 23 vom 04.08.2025 bis 29.09.2025, Montag - Freitag in der Zeit 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
„Fahrverbot (in beide Richtungen)" mit der Zusatztafel
§52/1
„ausgenommen Baustellenfahrzeuge"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen im Zeitraum vom 02.07.2025 bis 30.07.2025
Kundmachung - Sperre Hauptplatz und Parkplatzsperre Hauptplatz anlässlich der Veranstaltung "Ferienspaß" am 09.08.2025
Die Stadtgemeinde Trofaiach, als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. l StVO, zur Inanspruchnahme des Hauptplatzes samt den sich dort befindlichen öffentlichen Parkplätzen (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan) anlässlich der Veranstaltung „Ferienspaß" am Samstag, dem 09.08.2025, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO
(ausgenommen Einsatzfahrzeuge)
Aufhebung der Einbahnregelung
Aufhebung des Fahrverbots
(genaue Örtlichkeit und siehe beiliegender Lageplan)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Parkplatzsperren anlässlich des Rupertikirtages am 24.09.2025
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) BGBI.Nr. 159 idgF, zuständige Behörde ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 StVO, anlässlich der Veranstaltung des Rupertikirtages für die Parkplätze in der Hauptstraße und in der Luchinettigasse mit Ausnahme der Parkplätze der Polizeiinspektion Trofaiach (genaue Örtlichkeit siehe beiliegender Plan), am Mittwoch, dem 24.09.2025, von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
Halte- und Parkverbot gemäß § 52 Z 13b StVO"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Stellenausschreibung - Elementarpädagogin bzw. Elementarpädagoge
Kundmachung - Abwasserbeseitigungsanlage Stadtgemeinde, Stadtwerke Trofaiach GmbH, 8793 Trofaiach, Luchinettigasse 9, Überprüfungsverfahren, Sanierung Schmutzwasserkanal Haiderhofweg und Auf der Höhe
Mit Eingabe vom 24.04.2025 hat die Stadtgemeinde/Stadtwerke Trofaiach GmbH die Bauvollendung der mit Bescheid des Landeshauptmanns vom 22.11.2021, GZ.: ABT13-212388/2021-12, wasserrechtlich bewilligten Änderung ihrer im Wasserbuch unter der PZ 11/895 eingetragenen Abwasserbeseitigungsanlage durch die Sanierung des Schmutzwasserkanals in den Bereichen „Haiderhofweg“ und „Auf der Höhe“ angezeigt.
Gleichzeitig wurde die nachträgliche Bewilligung der Änderungen beantragt.
Zur Überprüfung der Übereinstimmung der Anlage mit der erteilten Bewilligung wird eine örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Donnerstag, den 02. Oktober 2025,
mit dem Zusammentritt bei der Stadtwerke Trofaiach GmbH, Luchinettigasse 9, 8793 Trofaiach,
um 11:00 Uhr
anberaumt.
Kundmachung - Sperre Rötzstraße
Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBI. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten im Bereich Rotz 3 bis Silberbergweg l, vom 30.07.2025 bis 08.08.2025 folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:
"Fahrverbot (in beide Richtungen)" mit der Zusatztafel
§52/1
„ausgenommen Baustellenfahrzeugen"
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Kundmachung - Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke) am 09.08.2025
Auf Grund des § 38 Abs, l Pyrotechnikgesetz 2010, BGBI. I Nr. 131/2009, i.d.g.F., wird folgende Verordnung erlassen:
Das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke), das sind gemäß § 11 Z. 2 leg. dt. Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, auf dem Grundstück mit der Grundstücksnummer 137/1 EZ 493, KG 60362 Trofaiach in 8793 Trofaiach, am
09.08.2025,
zwischen 21:30 und 22:00 Uhr
für ca. 7 Minuten
gestattet.
Kundmachung - Scherübel Immo GmbH (263918s), Herstellung einer Geländeveränderung zur Errichtung einer Zufahrt, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 19.03.2025, eingelangt am 20.03.2025, hat die Bauwerberin Scherübel Immo GmbH, Hauptstraße 49, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Herstellung einer Geländeveränderung zur Errichtung einer Zufahrt" auf dem Grundstück Nr. 325/1, EZ 94, KG 60307 Gimplach, GB 60302 Dirnsdorf, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Donnerstag, dem 7. August 2025, um 13:30 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Obergausendorf - im Bereich der Zufahrt zur Liegenschaft Obergausendorf 17a" angeordnet.
Kundmachung - Birgit und Rainer Bleyer - Abbruch des Wirtschaftsgebäudes und Errichtung eines 2-geschoßigen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes mit 2 Wohnungen sowie Fleischverarbeitung samt Verkaufsraum, von 5 PKW-Abstellplätzen, einer Hackgutheizung (100 kW),
Mit Ansuchen vom 14.06.2025, eingelangt am 27.06.2025, haben die Bauwerber Birgit Bleyer, Dorfstraße 5/1, 8712 Proleb und Rainer Bleyer, Laintal 21/1, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes und Errichtung eines 2-geschoßigen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes mit 2 Wohnungen sowie Fleischverarbeitung samt Verkaufsraum, von 5 PKW-AbstelIplätzen, einer Hackgutheizung (100 kW), eines Batteriespeichers (40 kWh) und Anbringung von 2 Kühlaggregaten" auf dem Grundstück Nr.: 20, EZ 7, KG 60324 Laintal, GB 60324 Laintal, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch dem 6. August 2025, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Laintal 21" angeordnet.
Kundmachung - Bebauungsplan-Entwurf "Koloniegasse", für das Grundstück Nr. 724/16, KG 60362 Trofaiach, verfasst von der ANKO ZT GmbH, Stand der Ausfertigung: 07.07.2025, GZ: 25 BP TR 004 - Anhörung
Kundmachung - Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall Nr. 1.23, "Koloniegasse" Vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 39 (1) Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 165/2014, verfasst von der ANKO ZT GmbH, Stand der Ausfertigung: 26.06.2025, GZ: 22 ÄV TR 042
Stellenausschreibung - Sachbearbeiter: in Finanzabteilung
Tierärztlicher Notdienst Juli bis September 2025
Kundmachung - Jagdpachtentgelt; Aufteilung Jagdjahr 2025/2026
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach beschloss in seiner Sitzung am 27.06.2024, dass gemäß § 21 Abs. 1 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBI. Nr. 23/1986 i.d.g.F., die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes für die Jagdpachtzeit 2025/2026 unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Flächen erfolgt.
Der vom Bürgermeister erstellte Aufteilungsentwurf wurde in der Zeit vom 05.05.2025 bis 02.06.2025 öffentlich kundgemacht. Es wurden keine Einwendungen dagegen eingebracht.
Einzelne Grundbesitzer, deren Grundstücke dem Gemeindejagdgebiet von Trofaiach einverleibt sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile per 2025/2026 innerhalb von sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses (27.06.2025 bis einschließlich 08.08.2025) in der Gemeindekasse zu beheben.
Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen gemäß § 21 Abs. 3 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 zugunsten der Gemeindekasse.
Ausschreibung von Atelier-Auslandsstipendken des Landes Steiermark 2026
Kundmachung Dienstanweisung Nr. 07/2025
Kundmachung - Sitzungsplan 2025
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trofaiach hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 für das restliche Jahr 2025 einen
Sitzungsplan 2025
gemäß § 51 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F. beschlossen und die Termine für die Gemeinderatssitzungen wie folgt festgelegt:
26.Juni 2025
25. September 2025
11. Dezember 2025
KUNDMACHUNG - ERGEBNIS GEMEINDERATSWAHL
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2025
Runderlass Nr. 4/2025 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Kundmachung - Gemeinderatswahlen am 23. März 2025, Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Landtagswahl am 24.11.2024
Kundmachung - Ergebnis der Landtagswahl 2024
Ergebnis Nationalratswahl
Übung des Österreichischen Bundesheeres in der Zeit von 16.09.2024 bis 27.09.2024
Kundmachung - Glögglhof Besitz GmbH - Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt, Erzherzog-Johann-Straße 9, Baubewilligung
Mit Ansuchen vom 18.03.2024, eingelangt am 21.03.2024, hat die Bauwerberin Glögglhof Besitz GmbH, Schardorf 25a, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung von 18 PKW Abstellplätzen samt Zufahrt" auf dem Grundstück Nr.: .332, EZ 1551, KG 60362 Trcfaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für
Mittwoch, dem 24. April 2024, um 09:00 Uhr,
mit dem Zusammentritt "Erzherzog Johann Straße 9" angeordnet.
Runderlass Nr. 5/2024 - Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr